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   FG Niedersachsen, 24.03.1998 - VI 189/96   

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https://dejure.org/1998,8830
FG Niedersachsen, 24.03.1998 - VI 189/96 (https://dejure.org/1998,8830)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.1998 - VI 189/96 (https://dejure.org/1998,8830)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 1998 - VI 189/96 (https://dejure.org/1998,8830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pensionszusage für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Erstmaliges Tätigwerden auf dem Markt nach Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Beurteilung der fachlichen Qualifikation und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pensionszusage für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Erstmaliges Tätigwerden auf dem Markt nach Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Beurteilung der fachlichen Qualifikation und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.1998 - VI 189/96
    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht vom Urteil des BFH vom 29. Oktober 1997, I R 52/97, DStR 1998, 487 ab, da im Streitfall weder eine Betriebsaufspaltung noch eine Firmenfortführung im Rahmen einer Umwandlung vorliegt.
  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.03.1998 - VI 189/96
    Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung wurde insbesondere für Pensionszusagen angenommen, wenn die Qualifikation des Geschäftsführers wegen Fehlens einer entsprechenden Probezeit nicht feststand oder im Zusagezeitpunkt nicht feststand, daß die Ertragslage auch künftig die Erfüllung der Pensionszusage wirtschaftlich erlaubt (BFH-Urteil vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330).
  • FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00

    Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche

    Während eine Wartezeit von fünf Jahren grundsätzlich ausreicht, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zuverlässig beurteilen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316 zur Beurteilung der Eignung des Geschäftsführers), ist ein Zeitraum vom weniger als drei Jahren nach Gründung einer GmbH regelmäßig zu kurz um die Ertragsaussichten der Gesellschaft hinreichend beurteilen zu können (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.3.1998 VI 189/96, EFG 1998, 1285 - im Ergebnis bestätigt durch BFH-Beschluß vom 2.7.1999 I B 102/98 n. v.; FG des Saarlandes, Urteil vom 2.2.1998 1 K 157/97, EFG 1998, 1284).

    Ob diese Grundsätze auch auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden sind oder tatsächlich nur bei Betriebsaufspaltungen und Firmenfortführungen im Rahmen einer Umwandlung zur Anwendung kommen sollen (so Niedersächsisches Finanzgericht im Urteil vom 24.03.1998 VI 189/96, EFG 1998, 1285), kann im Streitfall offenbleiben.

  • FG Köln, 12.12.2000 - 13 K 5746/00

    Probezeit vor Erteilung der Pensionszusage

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.3.1998 VI 189/96 (EFG 1998, 1285 - nachgehend BFH-Beschluß vom 2.7.1999 I B 102/98) die Auffassung vertreten, eine GmbH müsse sich vor Erteilung einer Pensionszusage an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer mindestens drei Jahre wirtschaftlich betätigt haben.
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