Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 29.04.2002 - VI 22/99 |
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Häusliches Arbeitszimmer eines Gebietsverkaufsleiters
Wird zitiert von ... (2)
- FG Nürnberg, 20.02.2003 - IV 151/02
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit eines …
Dementsprechend ist das häusliche Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit angesehen worden bei einem Versicherungsmakler (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00 EFG 2000, 1054 ), einem Gebietsverkaufsleiter (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 29.04.2002 VI 22/99, nicht veröffentlicht), einer nichtselbständig tätigen Regionaldirektorin einer Versicherung (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.04.2002 2 K 491/00, nicht veröffentlicht) und einem nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreter (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 ). - FG München, 22.01.2003 - 9 K 4175/00
Kindergeld für ein Kind, das beim nicht sorgeberechtigten Elternteil lebt
Soweit der BFH in den Urteilen vom 19. März 2002 VIII R 62/00 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1146 und 1148 sowie möglicherweise auch im Beschluss vom 19. Mai 1999 VI 22/99, BFH/NV 1999, 1425 die Auffassung vertreten hat, dass die Kindergeldberechtigung eines sorgeberechtigten Elternteils für ein ins Ausland entführtes Kind hierdurch nicht entfällt, kann diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.
