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   FG Nürnberg, 29.04.2002 - VI 22/99   

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    Häusliches Arbeitszimmer eines Gebietsverkaufsleiters




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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Nürnberg, 20.02.2003 - IV 151/02  

    Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit eines

    Dementsprechend ist das häusliche Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit angesehen worden bei einem Versicherungsmakler (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.06.2000 10 K 965/00 EFG 2000, 1054 ), einem Gebietsverkaufsleiter (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 29.04.2002 VI 22/99, nicht veröffentlicht), einer nichtselbständig tätigen Regionaldirektorin einer Versicherung (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.04.2002 2 K 491/00, nicht veröffentlicht) und einem nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreter (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 ).
  • FG München, 22.01.2003 - 9 K 4175/00  

    Kindergeld für ein Kind, das beim nicht sorgeberechtigten Elternteil lebt

    Soweit der BFH in den Urteilen vom 19. März 2002 VIII R 62/00 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1146 und 1148 sowie möglicherweise auch im Beschluss vom 19. Mai 1999 VI 22/99, BFH/NV 1999, 1425 die Auffassung vertreten hat, dass die Kindergeldberechtigung eines sorgeberechtigten Elternteils für ein ins Ausland entführtes Kind hierdurch nicht entfällt, kann diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.
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