Rechtsprechung
   BFH, 19.05.1961 - VI 223/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,11407
BFH, 19.05.1961 - VI 223/60 (https://dejure.org/1961,11407)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1961 - VI 223/60 (https://dejure.org/1961,11407)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - VI 223/60 (https://dejure.org/1961,11407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,11407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • FG Nürnberg, 29.03.1995 - V 227/93

    Trinkgelder als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit; Verpflichtung als

    Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof auch Trinkgeldzahlungen an das Krankenhauspersonal im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen zum Abzug zugelassen (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.1961 VI 223/60, StRK § 33 Nr. 135).
  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Unter besonderen Umständen hat der BFH jedoch ausnahmsweise PKW-Kosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, wenn besondere persönliche Verhältnisse oder andere Umstände die Benutzung eines PKW erforderten (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1961 VI 223/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961, 268 --wegen Gehbehinderung--; ebenfalls in BFHE 89, 337, BStBl III 1967, 655).
  • BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90

    Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung

    Damit stimmt der von der ständigen Rechtsprechung entwickelte Grundsatz überein, daß der Gewinn aus einer Betriebsveräußerung dann realisiert wird, wenn der Erwerber nach dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich über das erworbene Betriebsvermögen verfügen kann (BFH-Urteile in HFR 1961, 268, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 282; vom 30. Oktober 1973 I R 38/70, BFHE 111, 235, BStBl II 1974, 255 - zur Betriebseinbringung -, und vom 23. Januar 1992 IV R 88/90, BFHE 167, 78, BStBl II 1992, 525 - zur Praxisübertragung -).
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    -- Das FG habe ferner das Urteil des RFH vom 8. Februar 1938 I 256/37 (RFHE 43, 234) und das BFH-Urteil vom 10. August 1961 IV 192/59 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 282; HFR 1961, 268) nicht beachtet.
  • BFH, 22.10.1996 - III R 240/94

    Trinkgelder können als mittelbare Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

    Trinkgelder, die im Zusammenhang mit der ärztlich angeordneten Behandlung einer Krankheit hingegeben werden, gehören ihrer Art nach zu den unmittelbaren Krankheitskosten (Anschluß an BFH-Urteil vom 19. Mai 1961 VI 223/60, HFR 1961, 268).
  • BFH, 23.10.1987 - III R 64/65

    Anforderungen an die Ermäßigung der Einkommensteuer - Erzielung von Einkünften

    Zwar hat die Rechtsprechung ausnahmsweise auch die Kosten der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zum Abzug zugelassen, wenn die besonderen Umstände, wie die Art der Erkrankung, dies erfordern (BFH-Urteil vom 19. Mai 1961 VI 223/60, StRK, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 135).
  • FG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 K 27/99

    Adressat einer Prüfungsanordnung wegen gesonderter und einheitlicher

    Gleiches hat der BFH entschieden zur Übergabe eines Betriebes am 1. Januar (BFH-Urteil vom 10. August 1961 IV 192/59, HFR 1961, 268).
  • BFH, 15.10.1971 - VI R 80/68

    Ausübung eines Sports - Krankheitskosten - Ärztliche Bescheinigung

    Die Anerkennung setzt grundsätzlich voraus, daß sich der Steuerpflichtige am Kurort unter ärztliche Aufsicht und Beobachtung begibt (EFG 1955, 367; vgl. auch die BFH-Urteile VI 155/55 U, a. a. O.; VI 265/60 vom 27. Januar 1961, StRK, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 130, und VI 223/60 vom 19. Mai 1961, StRK, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 135).
  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 3505/02

    Bei Berücksichtigung im Einspruchsverfahren zulässigerweise ausgeschlossener

    Zwar gehören zumindest Trinkgelder, die im Zusammenhang mit der ärztlich angeordneten Behandlung einer Krankheit hingegeben werden, ihrer Art nach grundsätzlich zu den unmittelbaren Krankheitskosten (vgl. BFH-Urteile vom 19.05.1961 VI 223/60, HFR 1961, 268, und vom 22.10.1996, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht