Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/2006   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 § 11 § 32 Abs. 4 Satz 2
    Keine Bewilligung von Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; Berücksichtigung aller dem Kind nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Aufwendungen bei der Grenzbetragsberechnung; Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung eines volljährigen Kindes für einen Beruf

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2007, 2454
  • EFG 2007, 1339



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07  

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1339).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08  

    Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der

    Eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung in Form einer Übergangsregelung, die erst beim Erreichen des Jahresgrenzbetrags anlief, war nicht erforderlich (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339, auch insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BFH/NV 2008, 434; ferner FG München, Urteil vom 24. Juli 2007 10 K 2517/07, nicht veröff.; ferner Schmidt/Loschelder, EStG 26. Aufl. 2007, § 32 Rz. 50).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08  

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der

    Ob die Einkünfte des Kindes um - bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende - Krankheitskosten als unvermeidbare Aufwendungen zu mindern sind, ist noch nicht abschließend geklärt (bejahend: Seer/Wendt, NJW 2006, 1; ablehnend: Urteil des FG Nürnberg vom 18. Dezember 2006 VI R 305/2006, EFG 2007, 1339).
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  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08  

    Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages;

    Eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung in Form einer Übergangsregelung, die erst beim Erreichen des Jahresgrenzbetrags anlief, war nicht erforderlich (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339, auch insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BFH/NV 2008, 434; ferner FG München, Urteil vom 24. Juli 2007 10 K 2517/07, nicht veröff.; ferner Schmidt/Loschelder, EStG 26. Aufl. 2007, § 32 Rz. 50).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.2007 - 5 K 2635/06  

    Leistungen nach dem BAföG sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S.

    Diese Formulierung belegt, dass es sich nur um Hilfserwägungen handelt (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, StE 2007, 356).
  • FG Nürnberg, 29.02.2008 - 6 K 1412/07  

    Verfassungskonforme Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als

    Selbst wenn eine Übergangsregelung zur Vermeidung der Fallbeilwirkung verfassungsrechtlich geboten wäre, würde dies noch nicht zwingend zu einem Kindergeldanspruch des Klägers führen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18.12.2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339).
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