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   RG, 19.04.1928 - VI 428/27   

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https://dejure.org/1928,125
RG, 19.04.1928 - VI 428/27 (https://dejure.org/1928,125)
RG, Entscheidung vom 19.04.1928 - VI 428/27 (https://dejure.org/1928,125)
RG, Entscheidung vom 19. April 1928 - VI 428/27 (https://dejure.org/1928,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Liegt auch dann noch eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne des § 9 AufwG. vor, wenn nach Enteignung des Grundstücks und Löschung der Hypotheken die dinglichen Rechte an der Entschädigungssumme (oder im Falle ihrer Hinterlegung an der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    18. Enteignung. Aufwertungsgesetz.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    In der Revisionsinstanz ist ihre (erstmalige) Erhebung dagegen ausgeschlossen, selbst wenn die Tatsachen, auf die das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, bereits vorgetragen wurden (zu § 273 Abs. 1 BGB vgl. BGH 18. November 2010 - IX ZR 240/07 - Rn. 19; 24. November 2006 - LwZR 6/05 - Rn. 37; sowie zu § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits RG 19. April 1928 - VI 428/27 - RGZ 121, 73) .
  • BGH, 25.06.1954 - V ZR 37/53

    Rechtsmittel

    In der Revisionsinstanz kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nicht neu geltend gemacht werden (RGZ 121, 73 [77]).
  • BGH, 06.10.1967 - V ZR 133/64

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Mutmaßlicher Ausgang des Rechtsstreits

    In der Revisionsinstanz kann die Einrede des nichterfüllten Vertrages nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. RGZ 121, 73, 77).
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