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   RG, 12.07.1923 - VI 5/23   

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https://dejure.org/1923,239
RG, 12.07.1923 - VI 5/23 (https://dejure.org/1923,239)
RG, Entscheidung vom 12.07.1923 - VI 5/23 (https://dejure.org/1923,239)
RG, Entscheidung vom 12. Juli 1923 - VI 5/23 (https://dejure.org/1923,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung des § 278 BGB. auf die Vorverhandlungen eines Vertrags. 2. Vertragsabschluß durch Quittung über den Empfang einer Anzahlung auf den festgesetzten Vertragspreis. 3. Berufung auf die allgemeine clausula rebus sic stantibus.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 278 BGB. bei Vorverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 329/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bindungsfrist an ein Vertragsangebot

    Wenn auch das Vertragsangebot beim Angebotsempfänger gewisse Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflicht zu einer sorgfältigen Behandlung des Angebots auslösen kann (vgl. RGZ 107, 240, 242; Staudinger/Bork, BGB 2003, § 145 Rdnr. 37), ist dieser doch in seiner Entscheidung frei, ob er den angetragenen Vertrag schließen will.
  • BGH, 29.10.1957 - VIII ZR 292/56
    Vielmehr genügt es, dass er bei den Verhandlungen, in denen er den Beklagten wider besseren Wissen die unrichtige Auskunft gegeben hat, als Erfüllungsgehilfe der Klägerin tätig geworden ist (RGZ 103, 47, 50; 107, 240, 243).
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