Rechtsprechung
AG Starnberg, 21.03.2003 - VI 547/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- uni-rostock.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1131
- Rpfleger 2003, 439
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 21 W 82/16
Verfassungsmäßigkeit von § 1928 Abs. 3 BGB
b) Hierbei ist entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Starnberg (FamRZ 2003, 1131) der in § 1928 Abs. 3 BGB normierte Übergang vom Parentelsystem zum Gradualprinzip für die gesetzlichen Erben ab der vierten Ordnung verfassungsgemäß, weswegen ein Aussetzen des Verfahrens und eine Vorlage des Gesetzes dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG (vgl. dazu Leipold NJW 2003, 2657 in Abgrenzung zu AG Starnberg FamRZ 2003, 1131) nicht zu erfolgen hat.