Rechtsprechung
   BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,86
BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U (https://dejure.org/1957,86)
BFH, Entscheidung vom 01.02.1957 - VI 87/55 U (https://dejure.org/1957,86)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 1957 - VI 87/55 U (https://dejure.org/1957,86)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,86) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei Verteilung des Zuflusses auf zwei Kalenderjahre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 271
  • NJW 1957, 767
  • DB 1957, 323
  • BStBl III 1957, 104
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21

    Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG

    Danach liegen typischerweise keine außerordentlichen Einkünfte vor, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen gezahlt wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 01.02.1957 - VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104; BFH-Urteile vom 28.06.2006 - XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835; in BFHE 254, 573, BStBl II 2017, 258, Rz 13, und in BFHE 273, 169, BStBl II 2021, 692, Rz 19).

    b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von dem vorgenannten Grundsatz allerdings stets --eng begrenzte-- Ausnahmen zugelassen (s. bereits Senatsurteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104, m.w.N.).

    Verteilt sich die Zahlung auf zwei Veranlagungszeiträume, lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung die Steuerermäßigung darüber hinaus auch dann zu, wenn die Zahlung von vornherein in einer Summe festgesetzt war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (BFH-Urteil in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, m.w.N.) oder wenn der Zahlungsempfänger --bar aller Existenzmittel-- dringend auf den Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (Senatsurteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).

  • BFH, 14.04.2015 - IX R 29/14

    Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung

    b) Daran ändert weder der Umstand etwas, dass die Teilzahlungen durch die Insolvenz der Arbeitgeberin des Klägers verursacht und vom Insolvenzverwalter sozial motiviert waren noch können sich die Kläger mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) oder das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. November 2013, BStBl I 2013, 1326, Rz. 16 ff. berufen.

    Auch das Urteil des BFH in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104 kann nicht auf den Streitfall übertragen werden.

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Das FG habe auch nicht untersucht, ob neben dem in dem BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI R 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) entschiedenen Sachverhalt ein sonstiger Sachverhalt vorliege, der die Tarifermäßigung nach § 34 EStG rechtfertige.

    Das BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl II 1957, 104 betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.

    Aus diesem Grund ist - entgegen der Auffassung der Kläger - unerheblich, ob möglicherweise in der Person des Klägers liegende Umstände für die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).

  • BFH, 27.10.2015 - X R 12/13

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) eine Verteilung auf zwei Jahre nicht beanstandet.

    Mit der Anrechnungsklausel wurde im Streitfall eine Vorauszahlung auf den künftigen Ausgleichsanspruch des Klägers vereinbart und dieser so auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt, ohne dass eine der Entscheidung in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104 ansatzweise vergleichbare Sondersituation vorgelegen hätte.

  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    So ist die Begünstigung auch dann gewährt worden, wenn die Auszahlung einer Entschädigung als Einmalbetrag vorgesehen war, aber nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1950 IV 167/50, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 34 Abs. 1, Rechtsspruch 5), oder wenn die Auszahlung eines Teilbetrags der Entschädigung wegen einer dringenden Notlage des Steuerpflichtigen um ein Jahr vorgezogen wurde (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104; der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich zustimmend noch BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 23 unter 2. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Folge man dem nicht, dann müsse eine Ausnahme zugelassen werden, wie sie die Rechtsprechung bereits anerkannt habe (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104, und BFH-Beschluss vom 4. Februar 1998 XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082); die Überlassung des dem Vater der Klägerin vertrauten PKW sei aus Fürsorgegesichtspunkten erfolgt.
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Ein solcher Ausnahmetatbestand ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn die Zahlung der Entschädigung von vornherein in einer Summe vorgesehen war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (RFH-Urteil in RStBl 1941, 442), oder wenn der Entschädigungsempfänger - bar aller Existenzmittel - dringend auf den baldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 7 K 75/98

    Keine Tarifbegünstigung von in zwei Veranlagungszeiträumen --wegen der Auflösung

    Für die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes sei es beispielsweise unschädlich, wenn eine als einmalig gedachte Entschädigungszahlung aufgrund einer finanziellen Notlage des Empfängers teilweise in den vorhergehenden Veranlagungszeitraum vorgezogen werde, so daß sich die Entschädigungszahlungen tatsächlich auf zwei Veranlagungszeiträume verteilten (vgl. BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl III 1957, 104).

    Diese Ausnahme betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte (vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BStBl III 1957, 104, vom 21. Juni 1990 X R 210/87, a. a. O., vom 2. September 1992 XI R 63/89, a. a. O., und vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, a. a. O.).

    Der Kläger war nach seinem zum 30. September 1995 erfolgten Ausscheiden aus der T-GmbH nicht - wie im oben genannten BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U vorausgesetzt wird - bar aller Existenzmittel dringend auf den Bezug einer (Teil-)Entschädigungszahlung angewiesen.

  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur ein einziges Mal gewährt; das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.
  • FG Düsseldorf, 10.07.1998 - 3 V 1242/98

    Eine von vornherein festgelegte Teilzahlung von Abfindungsbeträgen; Nachzahlung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03

    Entschädigung - fehlende Zusammenballung

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 16/01

    Zusatzleistung zu einer Abfindung

  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

  • FG Münster, 18.01.2000 - 6 K 2075/98

    Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von

  • FG Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 12 K 371/98

    Keine Steuerermäßigung für eine in drei Raten, über zwei Veranlagungszeiträume

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99

    Zur Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Abfindungen, die in mehreren Teilbeträgen,

  • BFH, 20.01.1961 - VI 232/60 U

    Steuerpflicht von nachgezahlten Bezügen wegen der Wiedergutmachung

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99

    Zahlung einer Entschädigung über mehrere Veranlagungszeiträume; Vereinbarung

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78

    Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst.

  • FG Brandenburg, 23.10.2002 - 2 K 514/01

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG auf eine in zwei

  • FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12

    Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen

  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90

    Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung

  • BFH, 16.09.1966 - VI 381/65

    Abgrenzung zwischen Entschädigung und Abfindung im Fall einer unfreiwilligen

  • BFH, 04.04.1968 - IV 210/61

    Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei

  • BFH, 21.06.1990 - X R 210/87

    Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte

  • FG Düsseldorf, 05.04.2000 - 13 K 9505/97

    Entschädigung; ermäßigte Besteuerung; Zusammenballung von Einkünften;

  • FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95

    Tarifermäßigung bei laufender und einmaliger Abfindung

  • BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66

    Entschädigung - Ausscheiden aus Dienstverhältnis - Bezüge - Verbleiben im Dienst

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung

  • FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3

    Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen

  • FG Düsseldorf, 26.01.1999 - 18 V 8900/98

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuer - Änderungsbescheids;

  • BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U

    Tarifvergünstigung eines Schriftstellers bei laufendem, von der Auflageziffer

  • BFH, 13.06.1960 - VI 149/59 U

    Steuerfreiheit von Ruhegehaltsnachzahlungen, die ein aus rassischen Gründen im

  • BFH, 06.12.1962 - IV 321/60 U

    Anwendung einer Einkommensteuerrichtlinie, wonach bei der Besteuerung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht