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   FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00   

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https://dejure.org/2002,13194
FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00 (https://dejure.org/2002,13194)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2002 - VI 88/00 (https://dejure.org/2002,13194)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - VI 88/00 (https://dejure.org/2002,13194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen bei Ermittlung des Eigenverbrauches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen bei Ermittlung des Eigenverbrauches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen bei Ermittlung des Eigenverbrauches

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen bei Ermittlung des Eigenverbrauches:

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 735
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 1/92

    Veräußerungsgewinn mindert nicht Bemessungsgrundlage für privaten Nutzungsanteil

    Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00
    Die für die Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke - die Pauschalierung für die private Kfz-Nutzung ist erst ab dem Veranlagungszeitraum 1996 durch das Jahrssteuergesetz vom 11.10.1995 in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG eingefügt worden - wird in der Weise geschlossen, dass die tatsächlichen Selbstkosten angesetzt werden (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteil vom 26.01.1994 X R 1/92, BStBl II 1994, 353 m.w.N.).

    Die tatsächlich als Betriebsausgaben abgesetzten Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG sind sonach Bemessungsgrundlage für die Pkw-Nutzungsentnahme (BFH Urteil vom 26.01.1994 X R 1/92, BStBl II 1994, 353 ; BFH Urteil vom 28.06.1995 XI R 66/99, BStBl II 1995, 850 ).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00
    Der durch die betriebsfremde Nutzung verursachte Aufwand wird als entnommen angesehen (BFH GrS Beschluss v. 26.10.1987 GrS 2/86, BStBl II 1988, 348 ).
  • BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94

    1. Kein Leistungsaustausch durch Zuwendung einer Reise für Warenabnahmen in

    Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00
    Die tatsächlich als Betriebsausgaben abgesetzten Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG sind sonach Bemessungsgrundlage für die Pkw-Nutzungsentnahme (BFH Urteil vom 26.01.1994 X R 1/92, BStBl II 1994, 353 ; BFH Urteil vom 28.06.1995 XI R 66/99, BStBl II 1995, 850 ).
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und

    Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00
    Denn bei - hier gebotener - wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist eine derartige Sonderzahlung als vorausbezahltes Nutzungsentgelt zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5.05.1994 VI R 100/93, BStBl II 1994, 643 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Haftung für Lohnsteuer Januar 2005 bis Dezember 2008

    In seinem Urteil vom 15.04.2010, VI R 20/08, BStBl. II 2010, 805, geht der BFH auch beim Arbeitnehmer, der selbst ein Fahrzeug geleast hat und eine Leasing-Sonderrate gezahlt hat, davon aus, dass der sofortige Abzug der anteiligen Sonderrate als Werbungskosten möglich ist, sofern keine Anschaffungskosten vorliegen (zum sofortigen Abzug von Leasing-Sonderzahlungen bei einem Einnahmen-Überschussrechner sowie zum umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch vgl. das Urteil des FG Hamburg, vom 10.10.2002, VI 88/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 735-736),.
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