Rechtsprechung
RG, 28.01.1941 - VI 92/40 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wie ist der Streitwert eines Anspruchs auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz zu berechnen, wenn es sich um die Zahlung einer unter §§ 843, 844 BGB. fallenden Geldrente handelt? 2. Muß der Führer eines schweren Kraftwagens auf einer geraden, übersichtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 166, 74
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 28.09.1993 - III ZR 81/93
Berechnung eines Wertes der Beschwer ( Wert des Beschwerdegegenstandes) bezüglich …
Der Wert dieser Feststellung ist, was die Berechnung der Beschwer betrifft, auf der Grundlage des § 9 ZPO nach § 3 ZPO zu schätzen (Senatsbeschlüsse BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50]; 2, 74, 76 f; 2, 276; RGZ 166, 74, 75 f; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1967 - III ZR 81/64 - VersR 1968, 278).Von dem so ermittelten Wert ist sodann bei der (positiven) Feststellungsklage ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen (Senatsbeschlüsse BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50]; 2, 276; RGZ 166, 74).
- BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum
In der begehrten, aber vom FG abgelehnten Erhöhung seines prozentualen Anteils an den Einkünften liegt seine Beschwer (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 1977 VIII R 178/74, BFHE 125, 104, BStBl II 1978, 510; Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 26. Juni 1940 VI 92/40, RStBl 1940, 642). - BFH, 26.03.1971 - VI R 131/68
Negativer Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen - Berechtigter …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des RFH (Urteil VI 92/40 vom 26. Juni 1940, RStBl 1940, 642), die bei einem Steuerpflichtigen, den das FA entgegen seinem Begehren in einem Feststellungsbescheid nicht als Alleininhaber eines Gewerbebetriebes anerkannt hat, eine Beschwer unterstellt.
- BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 12/65
Unrichtige Streitwertfestsetzung - Bindung des Revisionsgerichts - …
Hiervon war ein gewisser, etwa 20 $iger Abschlag zu machen, weil nur die Feststellung des umstrittenen Rechts begehrt wird (st. Rspr.: BAG AP Mr. 1 und 6 zu § 3 ZPO; BGHZ 1, 43; RGZ 166, 74 [76]). - BFH, 10.07.1964 - VI 328/62 U
Steuerliche Behandlung einer Partenreederei
Die Unterlassung der Beiziehung der anderen Partenreeder wurde von den Beteiligten zwar nicht gerügt; der Mangel ist jedoch von Amts wegen zu beachten (Urteil des Bundesfinanzhofs III 278/61 vom 8. Februar 1963, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963 S. 411; Urteil des Reichsfinanzhofs VI 92/40 vom 26. Juni 1940, RStBl 1940 S. 642). - BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Ob der Kraftfahrer im Einzelfalle auch mit Hindernissen zu rechnen hat, die unvermittelt von der Seite her in den von ihm an sich eingesehenen Straßenraum treten - diese Sachlage hat das von der Revision angeführt Urteil RGZ 166, 74 im Auge (vgl. auch BGH 1 StR 199/52 vom 8. Juli 1952 in BGHSt 3, 49, 51 u. VRS 4, 447) bedarf hier keiner Entscheidung; denn die Strafkammer hat die Möglichkeit ausgeschlossen, daß der Verunglückte S. von der Seite her plötzlich in die Fahrbahn des Angeklagten geraten ist. - BGH, 14.06.1957 - VI ZR 105/56
Rechtsmittel
Da der Streitwert hinsichtlich der Zulässigkeit von Rechtsmitteln auf das Zehnfache des Jahresbetrages anzunehmen ist (RGZ 166, 74; BGHZ 1, 43 [BGH 11.01.1951 - III ZR 151/50]; 2, 277), [BGH 07.06.1951 - III ZR 181/50]ergibt sich ein 6.000 DM übersteigender Beschwerdewert. - BGH, 06.11.1952 - 3 StR 569/52
Rechtsmittel
Dagegen hat es das Reichsgericht in RGZ 166, 74 bereits als unvorsichtig bezeichnet, wenn der Kraftfahrer den sich in gleicher Richtung bewegenden Fussgänger in einem Abstand von weniger als 1 m überholt.