Rechtsprechung
RFH, 04.04.1933 - VI A 629/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.01.1952 - I 103/51 U
Antrag auf Änderung einer Bilanz bei Erhöhung des Gewinns gegenüber der …
Ein derartiges Verhalten sei aber nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unzulässig (Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 629/32 vom 4. April 1933, Slg. Bd. 33 S. 110. Reichssteuerblatt - RStBl. - 1933 S. 735; VI A 491/36 vom 1. Juli 1936, RStBl. 1936 S. 779).Das Finanzgericht bezieht sich für die Versagung der Zustimmung auf die Entscheidungen des Reichsfinanzhofs VI A 629/32 und VI A 491/36.
Es handelte sich seinerzeit nicht um die Ausübung eines gesetzlich gewährten Wahlrechtes, sondern um die Ermittlung der Teilwerte von Forderungen (VI A 629/32) und von Anlagegütern (VI A 491/36).
- BFH, 25.03.2004 - IV R 2/02
Rückwirkende Anwendung der einschränkenden Regelungen zur Bilanzänderung
Einem solchen Begehren hat bereits die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) die Zustimmung versagt, weil es an zwingenden betrieblichen Gründen fehlte (RFH-Urteil vom 1. Juli 1936 VI A 491/36, RStBl 1936, 779, s. auch RFH-Urteil vom 4. April 1933 VI A 629/32, RStBl 1933, 735).