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   RFH, 22.03.1939 - VI B 1/39   

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https://dejure.org/1939,263
RFH, 22.03.1939 - VI B 1/39 (https://dejure.org/1939,263)
RFH, Entscheidung vom 22.03.1939 - VI B 1/39 (https://dejure.org/1939,263)
RFH, Entscheidung vom 22. März 1939 - VI B 1/39 (https://dejure.org/1939,263)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11

    Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit

    So würde sich kein Zerlegungsanteil für die Gemeinde ergeben, wenn in der dort belegenen Betriebsstätte der Unternehmer alleine tätig wäre, während in Betriebsstätten in anderen Gemeinden nur Angestellte tätig wären (vgl. BTDrucks 10/1636, S. 70; in der Rechtsprechung schon Urteil des Reichsfinanzhofs vom 22. März 1939 VI B 1/39, RFHE 46, 262, RStBl 1939, 730; BFH-Urteil vom 5. November 1987 IV R 153/84, BFHE 151, 484, BStBl II 1988, 191).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Dementsprechend ist gemäß § 31 Nr. 2 GewStG bei Unternehmen, die nicht von einer juristischen Person betrieben werden, ein Unternehmerlohn anzusetzen, obwohl die in einem gewerblichen Unternehmen tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) in keinem Arbeitsverhältnis zu ihrem Unternehmen stehen (vgl. hierzu Beschluß des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 22. März 1939 VI B 1/39, RStBl 1939, 730, und BFH-Urteil vom 5. November 1987 IV R 153/84, BFHE 151, 484, BStBl II 1988, 191).
  • BFH, 05.11.1987 - IV R 153/84

    Verfassungsmäßigkeit - Gewerbesteuer - Zerlegung - Aufteilung von gewerblichen

    In Fällen, in denen der Unternehmer in einer Betriebstätte allein tätig ist, während in einer anderen Betriebstätte ausschließlich Arbeitnehmer tätig sind, würde sich für die Betriebstätten- Gemeinde, in der ausschließlich der Unternehmer tätig ist, kein Zerlegungsanteil ergeben; das würde für diese Gemeinde eine Benachteiligung bei der gewerbesteuerrechtlichen Zerlegung bedeuten (vgl. hierzu Beschluß des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 22. März 1939 VI B 1/39, RStBl 1939, 730; BFH-Beschluß vom 17. Januar 1956 I B 136/55, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 31, Rechtsspruch 1; Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 31 Anm. 19, S. 19 ff.).
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