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   BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10   

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https://dejure.org/2010,7974
BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10 (https://dejure.org/2010,7974)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2010 - VI B 100/10 (https://dejure.org/2010,7974)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2010 - VI B 100/10 (https://dejure.org/2010,7974)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • openjur.de

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit; schlüssige Divergenzrüge; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    AO § 8, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rewis.io

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • ra.de
  • rewis.io

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit - schlüssige Divergenzrüge - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO § 8
    Anwendung der Grundsätze der durch den Familienwohnsitz vermittelten tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung auch für langjährige transkontinentale Fälle

  • datenbank.nwb.de

    Beibehaltung des inländischen Familienwohnsitzes über die Ehefrau; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; schlüssige Divergenzrüge; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen dagegen --entgegen dem Vorbringen der Kläger in der Beschwerdeschrift-- nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 601; vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962).

  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG objektiv willkürlich oder greifbar gesetzeswidrig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vgl. auch Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 200 ff.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 63 ff. und 75 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.01.2006 - XI B 25/05

    Verfahrensmangel - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 X S 5/06 (PKH), BFH/NV 2007, 94; vom 9. Januar 2006 XI B 25/05, BFH/NV 2006, 1106; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 76 und 82; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 115 FGO Rz 108; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 124/06

    NZB: unterlassener Zeugenbeweis

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsentscheidungen vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2005 - VIII B 121/04

    VGA: beherrschender Gesellschafter - Zuflussfiktion

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Hat ein Finanzgericht sein Urteil kumulativ auf mehrere, jeweils tragende Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und auch vorliegen (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2005 VIII B 121/04, BFH/NV 2005, 1776, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Für eine schlüssige Divergenzrüge ist überdies weiterhin auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, unter 2.a und b der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2007 - VI B 100/07

    Häusliches Arbeitszimmer: Zeugenbeweis durch Mitbewohner einer Wohngemeinschaft

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsentscheidungen vom 13. November 2007 VI B 100/07, BFH/NV 2008, 219; vom 1. Februar 2007 VI B 124/06, BFH/NV 2007, 956; vom 16. November 2005 VI R 71/99, BFH/NV 2006, 753; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2006 - X S 5/06

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Steuern und des Gewerbesteuermessbetrags im

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Oktober 2006 X S 5/06 (PKH), BFH/NV 2007, 94; vom 9. Januar 2006 XI B 25/05, BFH/NV 2006, 1106; vgl. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 76 und 82; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 115 FGO Rz 108; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2004 - V B 236/03

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Derartige Einwände eröffnen die Revision allerdings regelmäßig nicht (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2005 - I B 249/04

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - VI B 100/10
    Von den Verfahrensbeteiligten angebotene Beweise muss das FG grundsätzlich erheben, wenn es einen Verfahrensmangel vermeiden will (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 I B 249/04, BFH/NV 2006, 780).
  • BFH, 09.02.2006 - VIII B 52/05

    NZB: Zwischenurteil, grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06

    NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99

    Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung

  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

  • BFH, 25.07.2016 - X B 213/15

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des

    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig dieselben Anforderungen, die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, Rz 5, und vom 13. Dezember 2012 X B 104/12, BFH/NV 2013, 559, Rz 15).
  • FG Hamburg, 12.04.2018 - 1 K 202/16

    Kein inländischer Wohnsitz eines hauptsächlich im Ausland wohnenden Ehegatten

    In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird (BFH-Urteil vom 17.05.1995 I R 8/94, BFHE 178, 294, BStBl II 1996, 2; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30.11.2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, m. w. N.).
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    Weiter ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Vermutung dafür, dass nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten ihren Wohnsitz (auch) dort haben, wo sich ihre Familie befindet, nicht davon abhängig, welche Entfernung zwischen den Ehegatten besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - XI B 103/10

    Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

    Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2012 - X B 155/11

    Sachaufklärungspflicht des FG; Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen für

    Dabei prüft der Senat beide Zulassungsgründe gemeinsam, da die Zulassung wegen Rechtsfortbildung als Spezialfall in der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache enthalten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit nur BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 14.04.2011 - X B 104/10

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines

    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 12.04.2011 - X B 132/10

    Rente aus einer privaten Unfallversicherung ist steuerbar

    Bei dem Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) handelt es sich um einen speziellen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 10.06.2013 - X B 258/12

    Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter

    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig dieselben Anforderungen, die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2., und vom 13. Dezember 2012 X B 104/12, BFH/NV 2013, 559, unter II.2.).
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Verfahrensmängel sind nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2012 - X B 104/12

    Zusammenwirken von Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Keine Beschränkung der

    Für seine Darlegung gelten daher regelmäßig die an eine auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO gestützte Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit nur BFH-Beschluss vom 30. November 2010 VI B 100/10, BFH/NV 2011, 574, unter 2.).
  • BFH, 26.10.2011 - X B 12/11

    Kein Billigkeitserlass bei hohen Spenden betagter Steuerpflichtiger

  • BFH, 02.03.2011 - IV B 139/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a. F. ist nicht mehr

  • BFH, 22.01.2015 - X B 118/14

    Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach §

  • BFH, 08.10.2014 - X B 24/14

    Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren -

  • BFH, 29.08.2012 - X B 69/12

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im

  • BFH, 10.03.2023 - X B 70/22

    Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Ausgliederung

  • BFH, 30.08.2012 - X B 213/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung ist auf das Streitjahr beschränkt

  • FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 14 K 2879/12

    Keine Zusammenveranlagung von EU-Eheleuten ohne inländischem Wohnsitz mit die

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