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   BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04   

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https://dejure.org/2004,11026
BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12
    Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an Gruppenreisen nach Israel und Rom keine WK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00

    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Einen solchen Anlass hat der Senat z.B. im Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, im Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress oder in der Durchführung eines Forschungsauftrages gesehen (BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87

    Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Entsprechend wurden die Kosten eines Dozenten der katholischen Theologie für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen nicht als Werbungskosten behandelt (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371).
  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Gruppenreisen zu Studienzwecken, die lediglich allgemeiner Information dienen, liegt kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; in BFH/NV 1997, 469; in BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674; Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, 339).
  • FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07

    Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines

    Liegt ein solcher unmittelbarer Anlass nicht vor, so scheidet der Abzug der Aufwendungen aus, wenn die Reisen an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19.10.2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, 339).
  • FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02

    Anerkennung der Kosten einer Studienreise nach Israel als Werbungskosten einer

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfeldes bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, S. 339).
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