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   BFH, 17.04.2007 - VI B 136/06   

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https://dejure.org/2007,19424
BFH, 17.04.2007 - VI B 136/06 (https://dejure.org/2007,19424)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2007 - VI B 136/06 (https://dejure.org/2007,19424)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2007 - VI B 136/06 (https://dejure.org/2007,19424)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.10.1986 - I R 254/83

    Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung -

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - VI B 136/06
    Der Kläger hat lediglich zwei Divergenzentscheidungen benannt und dabei aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Oktober 1986 I R 254/83 (BFH/NV 1988, 10) umfangreich zitiert, ohne aber rechtserhebliche Rechtssätze im angefochtenen Urteil und in den Divergenzentscheidungen des BFH zu bezeichnen.

    Die Frage nach der Rechtsnatur, dem Regelungsgehalt und der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer derartigen Verfügung ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 10; vom 12. Mai 1989 III R 200/85, BFHE 157, 22, BStBl II 1989, 920; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 155 Rz 35).

  • BFH, 12.05.1989 - III R 200/85

    NV-Verfügung - Absehen von einer Veranlagung - Antrag auf Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 17.04.2007 - VI B 136/06
    Die Frage nach der Rechtsnatur, dem Regelungsgehalt und der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer derartigen Verfügung ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 10; vom 12. Mai 1989 III R 200/85, BFHE 157, 22, BStBl II 1989, 920; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 155 Rz 35).
  • BFH, 16.07.2008 - VI B 25/08

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungs-Verfügung - Unterlassene

    Die Frage nach der Rechtsnatur, dem Regelungsgehalt und der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer derartigen Verfügung ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 1989 III R 200/85, BFHE 157, 22, BStBl II 1989, 920; Beschluss vom 17. April 2007 VI B 136/06, BFH/NV 2007, 1267, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 10 K 752/10

    Festsetzung der Einkommensteuer vor Festsetzungsverjährung

    Sie steht deshalb gemäß § 44a Abs. 2 Satz 2 EStG unter dem Vorbehalt des Widerrufs, darf längstens für drei Jahre ausgestellt werden und ist auf Verlangen des FA ebenso zurückzugeben wie ohne eine derartige Aufforderung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge, d. h. der Steuerpflichtige, erkennt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind (vgl. zur Rechtsnatur einer sog. NV-Bescheinigung auch Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1988, 10, und vom 12. Mai 1989 III R 200/85, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 157, 22, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 920, sowie den BFH-Beschluss vom 17. April 2007 VI B 136/06, BFH/NV 2007, 1267; Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 170 AO Rz. 28).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2016 - 9 LB 193/15

    Bestimmung der Rechtsnatur einer Nichtveranlagungsmitteilung; Auslegung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lassen sich die Rechtsnatur, der Regelungsgehalt und die verfahrensrechtliche Bedeutung einer - wie hier - schriftlichen Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass eine Veranlagung nicht durchgeführt werde, nicht abstrakt, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. BFH, Urteil vom 12.5.1989 - III R 200/85 - juris Rn.11; Beschlüsse vom 17.4.2007 - VI B 136/06 - juris Rn. 4; vom 16.7.2008 - VI B 25/08 - juris Rn. 3).
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