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   BFH, 20.01.2003 - VI B 138/02   

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https://dejure.org/2003,9700
BFH, 20.01.2003 - VI B 138/02 (https://dejure.org/2003,9700)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2003 - VI B 138/02 (https://dejure.org/2003,9700)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - VI B 138/02 (https://dejure.org/2003,9700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 5; ; ZPO § 189 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 S. 5
    Zustellung an Prozessbevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de

    Zustellung an den Prozessbevollmächtigten; Heilung von Zustellungsfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • FG Saarland, 23.09.2008 - 1 K 1305/05

    Terminsverlegung wegen einwöchigem Seminar bei einfachem Streitprogramm;

    Zur Bestellung genügt es, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter aufgetreten ist (BFH vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788 ).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das zuzustellende Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist (BFH vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788 ).

  • FG Saarland, 09.07.2010 - 1 K 1327/05

    Einspruch vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts unzulässig; Ladung des

    Zur Bestellung genügt es, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter aufgetreten ist (BFH vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788 ).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das zuzustellende Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugegangen ist (BFH vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788 ).

  • BFH, 25.08.2004 - VI B 180/03

    Verfahrensverstoß: unterbliebene Ladung des Prozessbevollmächtigten

    Es genügt, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • BFH, 31.07.2008 - IV B 73/07

    Rechtsmittelfristen bei mehreren Bevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

    Zudem wurde sie durch Steuerberater Z. in der mündlichen Verhandlung vertreten (zur Bestellung i.S. von § 62 Abs. 3 Satz 4 FGO a.F. und § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO n.F. vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788) und ist im Rubrum des vorinstanzlichen Urteils als Prozessbevollmächtigte zu 2. ausgewiesen.
  • BFH, 25.08.2004 - VI B 181/03

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Vertretung im Prozess; Voraussetzungen der

    Es genügt, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • BFH, 25.08.2004 - VI B 182/03

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Vertretung im Prozess; Voraussetzungen der

    Es genügt, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • BFH, 25.08.2004 - VI B 183/03

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Vertretung im Prozess; Voraussetzungen der

    Es genügt, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • BFH, 26.06.2007 - V B 224/06

    Voraussetzungen einer organisatorischen Eingliederung bei mehrstöckigen

    Jedenfalls wurde ein etwaiger Zustellungsmangel gemäß § 155 FGO i.V.m. § 189 der Zivilprozessordnung (ZPO) n.F. geheilt (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03

    Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten

    Die bisherige, auf die ursprüngliche Fassung des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO gestützte Rechtsprechung, wonach ein Bevollmächtigter nur dann als "bestellt" galt, wenn die ihm notwendigerweise schriftlich erteilte Vollmacht dem Gericht vorlag, ist aufgrund der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO durch das Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (FGOÄndG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109) überholt (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 1444/04

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Es genügt, dass jemand durch ausdrückliche oder schlüssige Handlung dem Gericht gegenüber als Bevollmächtigter gekennzeichnet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20.1.2003 VI B 138/02, BFH/NV 2003, 788).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2003 - 1 M 102/03

    Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels ; Notwendigkeit der Vertretung

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