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   BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96   

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https://dejure.org/1996,6912
BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96 (https://dejure.org/1996,6912)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1996 - VI B 15/96 (https://dejure.org/1996,6912)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - VI B 15/96 (https://dejure.org/1996,6912)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96
    Diese Vorschrift bezweckt in Ergänzung zu § 41 Nr. 6 ZPO, daß auch derjenige als Richter von der Entscheidung ausgeschlossen ist, dessen Mitwirkung an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung zu der Befürchtung Anlaß bietet, er habe sich in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH vom 14. Juli 1988 IV R 74/87, BFH/NV 1989, 441, m. w. N.).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 28/02

    Besorgnis der Befangenheit - Richterablehnung

    Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet bei Kollegialgerichten derjenige Senat, zu dem der abgelehnte Richter gehört (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • BFH, 26.10.1998 - I R 22/98

    Zurückverweisung bei Einzelrichter-Entscheidung

    Nachdem der hiernach erneut zuständig gewordene Einzelrichter X wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war, mußte der Senat des FG über das Ablehnungsgesuch entscheiden (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130; Buciek, a.a.O., § 6 FGO Rz. 112 "Befangenheit"; Deubner, a.a.O., § 348 Rz. 18).
  • BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09

    Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine

    Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter als befangen abgelehnt, so hat, sofern nicht in Fällen offensichtlicher Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf, über den Antrag derjenige Senat als Kollegialgericht zu entscheiden, dem der abgelehnte Richter angehört (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • BFH, 05.05.2011 - X B 191/10

    Ausschluss eines Richters wegen dessen Mitwirkung im vorausgegangenen

    § 51 Abs. 2 FGO soll verhindern, dass ein Richter über einen Streitfall entscheidet, der in dem nämlichen Verwaltungsverfahren in einer Weise tätig geworden ist, die Anlass zu der Befürchtung gibt, er habe sich in der Sache festgelegt und könne seine Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen (BFH-Beschluss vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98

    Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der

    a) Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter, dem gemäß § 6 FGO der Rechtsstreit zur Entscheidung übertragen worden ist, als befangen abgelehnt, so ist, sofern nicht in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmißbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 55), nicht etwa der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters (gleichfalls als Einzelrichter), sondern der FG-Senat, dem der abgelehnte Richter angehört, als Kollegialgericht, für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig (BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Falle einer bereits

    Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter, dem gemäß § 6 FGO der Rechtsstreit zur Entscheidung übertragen worden ist, als befangen abgelehnt, so ist, sofern nicht in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rz. 55), nicht etwa der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters (gleichfalls als Einzelrichter), sondern der FG - Senat, dem der abgelehnte Richter angehört, als Kollegialgericht, für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig (BFH-Beschluss vom 26. Juli 1996, VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
    Wird, wie im Streitfall, der Einzelrichter, dem gemäß § 6 FGO der Rechtsstreit zur Entscheidung übertragen worden ist, als befangen abgelehnt, so ist, sofern nicht in Fällen offenbarer Unzulässigkeit oder rechtsmißbräuchlicher Ablehnung der Einzelrichter selbst über das Ablehnungsgesuch befinden darf (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , § 51 Rz. 55), nach ständiger Rechtsprechung nicht etwa der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters (gleichfalls als Einzelrichter), sondern wiederum derjenige Senat als Kollegialgericht, dem der abgelehnte Richter angehört, für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig (BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
  • BFH, 06.08.2001 - IV B 133/00

    Unbegründetheit der Beschwerde - Befangenheitsgesuch gegen den Richter -

    Dieses muss die "nämliche Sache" betreffen (vgl. z.B. den BFH-Beschluss vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1997 - V S 8/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nach ständiger Rechtsprechung entscheidet bei Kollegialgerichten derjenige Senat, zu dem der abgelehnte Richter gehört (BFH-Beschluß vom 26. Juli 1996 VI B 15/96, BFH/NV 1997, 130).
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