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   BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10   

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https://dejure.org/2011,11122
BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10 (https://dejure.org/2011,11122)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2011 - VI B 152/10 (https://dejure.org/2011,11122)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - VI B 152/10 (https://dejure.org/2011,11122)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • openjur.de

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen; Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten; Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • Bundesfinanzhof

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • IWW
  • rewis.io

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte Haushaltsführung bei jederzeit zusammenwohnenden Ehegatten - Klärbarkeit der Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Unterhaltung mehrerer Wohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Nur ein Mittelpunkt des Lebensinteresses eines Steuerpflichtigen auch bei Innehaben mehrerer Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Ermittlung der Entfernung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Auch der BFH ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein Steuerpflichtiger nur einen Lebensmittelpunkt haben kann, selbst wenn er mehrere Wohnungen innehat (Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).

    Bei diesem ist aber im Allgemeinen davon auszugehen, dass sein Lebensmittelpunkt in der Wohnung ist, von der er regelmäßig seine Arbeit aufsucht (BFH-Urteil in BFHE 145, 386, BStBl II 1986, 221).

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Die Beweislast und damit zusammenhängend die Anforderungen an den Nachweis bestimmter Tatsachen wären nur klärbar, wenn das FG eine Sachentscheidung nach Beweislastgrundsätzen getroffen hätte (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2010 V B 121/09, BFH/NV 2010, 2015).
  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist und nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748).
  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision erfordert dieser Zulassungsgrund ebenfalls, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im Streitfall klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193; vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision erfordert dieser Zulassungsgrund ebenfalls, dass die aufgeworfene Rechtsfrage im Streitfall klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (BFH-Beschlüsse vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193; vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).
  • BFH, 10.02.2005 - II B 37/04

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 II B 37/04, BFH/NV 2005, 1116).
  • BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657).
  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH-Urteil in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, Rz 17; BFH-Beschlüsse vom 04.05.2011 - VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347; vom 20.01.2016 - VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747; vom 18.12.2017 - VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430).

    Wohnen beide Ehegatten während der Woche wie im Streitfall mit den gemeinsamen Kindern zusammen in einer familiengerecht eingerichteten Wohnung in der Nähe beider Arbeitsstätten, kann das FG ohne Verletzung der Vorgaben aus Art. 6 GG --trotz regelmäßiger Besuche und fortbestehender sozialer Kontakte am vermeintlichen Lebensmittelpunkt-- zur Annahme des Lebensmittelpunkts am Beschäftigungsort gelangen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1347).

  • FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

    Wenn beide Ehegatten während der Woche gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben und an den Wochenenden und im Urlaub eine andere Wohnung nutzen, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt in der Wohnung ist, von der aus beider regelmäßig ihre Arbeitsstätte aufsuchen (BFH-Beschluss vom 4.5.2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 15/11

    Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtsfrage ist nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08,BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
  • FG Hessen, 08.07.2014 - 11 K 1796/13

    Ausland; doppelte Haushaltsführung; Ehegatten; Entsendung

    Zu beachten ist ferner, dass auch bei Aufrechterhaltung mehrerer Wohnungen der Steuerpflichtige nur einen Lebensmittelpunkt haben kann (vgl. Beschluss des BFH vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 12.12.2012 - V B 70/12

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen

    a) Die von der Klägerin als grundsätzlich bedeutsam erachtete Frage, ob und inwieweit ein FG von einer Entscheidung des EuGH abweichen darf, ist in einem künftigen Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1840, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 22.07.2011 - V B 88/10

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten

    Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet durch BFH Beschluss VI B 152/10 vom 4.5.2011.
  • BFH, 05.09.2012 - V S 6/12

    Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • FG Münster, 06.06.2014 - 4 K 3546/11

    Mittelpunkt der Lebensinteressen, Wohnung am Beschäftigungsort

    Insoweit ist der Grundsatz, nach dem ein alleinstehender Arbeitnehmer im Allgemeinen seinen Lebensmittelpunkt an dem Ort hat, von dem aus er seine Arbeitsstätte aufsucht, auf Ehegatten übertragbar (BFH-Beschluss vom 4.5.2011 VI B 152/10 BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12

    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage mithin eindeutig ist und nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 3123/18

    Einkommensteuer: Nachweis eines Haupthausstands/Lebensmittelpunkts bei einer

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