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   BFH, 24.07.2002 - VI B 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14422
BFH, 24.07.2002 - VI B 155/99 (https://dejure.org/2002,14422)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2002 - VI B 155/99 (https://dejure.org/2002,14422)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - VI B 155/99 (https://dejure.org/2002,14422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Darlehensforderung - Verlust - Werbungskosten - Abzug - Einkünfte - Nichtselbständige Arbeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19
    Verlust einer Darlehensforderung als WK

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - VI B 155/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Verlust einer Darlehensforderung dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat; berufliche Gründe können dann angenommen werden, wenn ein Außenstehender --insbesondere eine Bank-- mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (z.B. BFH-Urteil vom 7. Mai 1993 VI R 38/91, BFHE 171, 275, BStBl II 1993, 663).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96

    Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen

    Auszug aus BFH, 24.07.2002 - VI B 155/99
    Der Arbeitnehmer trägt insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).
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