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   BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98   

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https://dejure.org/1998,6409
BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98 (https://dejure.org/1998,6409)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1998 - VI B 162/98 (https://dejure.org/1998,6409)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1998 - VI B 162/98 (https://dejure.org/1998,6409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldbescheid - Akteneinsicht - Ablehnung - Prozeßbevollmächtigter - Kanzlei - Geschäftsstelle

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 147 Abs. 4; ; VwGO § 100 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 155 Abs. 6; ; EStG 1986 § 31 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 78
    Kindergeld; Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Auszug aus BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98
    Die teilweise abweichende rechtliche Regelung und Verfahrenspraxis zur Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen --insbesondere gemäß § 147 Abs. 4 der Strafprozeßordnung und § 100 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung-- ist für die Ermessensausübung auf der Rechtsgrundlage des § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO ohne rechtliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluß vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787).
  • BFH, 11.06.1997 - XI B 109/95

    Rechtliche Einordnung der gerichtlichen Entscheidung über die Versendung von

    Auszug aus BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98
    Bei dieser Entscheidung sind sowohl der in § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO gesteckte Ermessensrahmen zu beachten als auch die für und gegen eine Aktenversendung sprechenden Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Juni 1997 XI B 109/95, BFH/NV 1997, 879, m.N.).
  • BFH, 09.11.1995 - XI B 43/95

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 16.11.1998 - VI B 162/98
    Denn die Entscheidung über die Art und Weise von Akteneinsicht stellt keine prozeßleitende Verfügung im Sinne dieser Vorschrift dar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschluß vom 9. November 1995 XI B 174, 175/95, BFH/NV 1996, 415, m.N.).
  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

    Denn die Entscheidung über die Art und Weise von Akteneinsicht stellt keine prozessleitende Verfügung im Sinne dieser Vorschrift dar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschluss vom 16. November 1998 VI B 162/98, BFH/NV 1999, 649).

    Die teilweise abweichende rechtliche Regelung und Verfahrenspraxis zur Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen (vgl. § 147 Abs. 4 der Strafprozessordnung und § 100 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der ab 1. April 2005 geltenden Fassung --VwGO--) ist für die Auslegung des § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO ohne rechtliche Bedeutung (BFH in BFH/NV 1999, 649).

    Auch die Gefahr des Verlustes von Behördenakten und Gerichtsakten, die eine restriktive Auslegung des § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO rechtfertigt, ist bei Kindergeldakten nicht geringer als bei Steuerakten (s. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 649; vgl. ferner BFH-Beschluss vom 19. Juni 2001 VI B 68/01, nicht veröffentlicht, juris).

  • BFH, 12.01.2000 - VI B 418/98

    Aktenübersendung an Rechtsanwalt

    Bei dieser Entscheidung ist sowohl der in § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO gesteckte Ermessensrahmen zu beachten als auch die für und gegen eine Aktenversendung sprechenden Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1998 VI B 162/98, BFH/NV 1999, 649, m.w.N.).

    Denkbar wäre im Übrigen auch eine Einsicht in die --zwischenzeitlich vervollständigten-- Akten beim beklagten Arbeitsamt oder beim Amtsgericht Y (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 649).

    Es besteht kein Grund, Behördenakten in Kindergeldsachen bezüglich der Akteneinsicht anders zu behandeln als Steuerakten (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 649).

  • BFH, 05.02.2003 - V B 239/02

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung von Fotokopien

    Denn die Entscheidung über die Art und Weise von Akteneinsicht stellt keine prozessleitende Verfügung im Sinne dieser Vorschrift dar (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 1. August 2002 VII B 65/02, BFH/NV 2003, 59; vom 16. November 1998 VI B 162/98, BFH/NV 1999, 649; vom 9. November 1995 XI B 174, 175/95, BFH/NV 1996, 415, m.w.N.).
  • BSG, 13.07.2017 - B 10 KG 1/16 B

    Kindergeld unter Anrechnung bulgarischer Familienleistungen; Verfahrensrüge; Ohne

    Griffe diese Bindungswirkung ein, so würde diese allerdings gelten, wenn das Klagebegehren auf das steuerrechtliche Kindergeld gerichtet wäre, obwohl derartige Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit fallen (vgl zB BFH Beschluss vom 16.11.1998 - VI B 162/98).
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