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   BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98   

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https://dejure.org/1998,2821
BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
BFH, Entscheidung vom 11.09.1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
BFH, Entscheidung vom 11. September 1998 - VI B 208/98 (https://dejure.org/1998,2821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung - Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Fahrzeitersparnis - Umzugskosten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Die als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist nicht in einer den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung genügenden Weise dargelegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Aus dem dabei in Bezug genommenen BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) ergibt sich jedoch, daß der BFH erst die dort erreichte Fahrzeitverkürzung von einer Stunde als wesentlich angesehen hat.
  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Im übrigen hat der BFH in späteren Entscheidungen ausdrücklich dargelegt, daß beruflich veranlaßte Umzugskosten vorliegen, wenn sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, und vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Im übrigen hat der BFH in späteren Entscheidungen ausdrücklich dargelegt, daß beruflich veranlaßte Umzugskosten vorliegen, wenn sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zurück regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, und vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98
    Die behauptete Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 1991 VI R 77/89 (BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494) liegt nicht vor.
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