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   BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97   

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https://dejure.org/1998,7015
BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - VI B 228/97 (https://dejure.org/1998,7015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß von Einkommensteuerbescheiden - Ablehnungsverfügung - Besorgnis der Befangenheit - Ort der Akteneinsicht - Frisgerechte Gegenäußerungen

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 2; ; FGO § 68; ; FGO § 79b; ; ZPO § 42 Abs. 1 und 2

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.09.1997 - V B 59/97

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 22.06.1998 - VI B 228/97
    Aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung ergeben sich nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluß vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98

    Besorgnis der Befangenheit

    Andererseits ergeben sich aus einer etwaigen Fehlerhaftigkeit des von dem abgelehnten Richter gewählten Verfahrens oder einer Entscheidung nicht ohne weitere Umstände auch Ablehnungsgründe (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; zuletzt BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 10. September 1997 V B 59/97, BFH/NV 1998, 338, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466, m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2001 - IV B 133/00

    Unbegründetheit der Beschwerde - Befangenheitsgesuch gegen den Richter -

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden --selbst wenn sie vorliegen-- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Juni 1998 VI B 228/97, BFH/NV 1999, 58, und vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466, m.w.N.).
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