Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2000 - VI B 234/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verlust des Rügerechts




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Wird zitiert von ... (21)  

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08  

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00  
    Bei verzichtbaren Verfahrensmängeln --wie vorliegend der Verletzung rechtlichen Gehörs und der Sachaufklräungspflicht-- geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzgericht (FG) verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 1999 IV B 108/98, BFH/NV 2000, 165; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
  • BFH, 26.09.2002 - VII B 270/01  

    GmbH-Geschäftsführer-Haftung; Rechtsanwalt; Nichtanhörung der Anwaltskammer

    Das Rügerecht ist bereits durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge in der mündlichen Verhandlung verwirkt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 1999 IV B 108/98, BFH/NV 2000, 165; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860, und vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037).
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