Rechtsprechung
BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anschaffungskosten eines Hörgerätes keine Werbungskosten - Darlegung mangelnder Sachaufklärung
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12
Anschaffung eines Hörgeräts keine Werbungskosten - datenbank.nwb.de
Aufwendungen für die Beschaffung eines Hörgeräts keine WK; Darlegung mangelnder Sachaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Krankheitskosten
- Werbungskosten und Betriebsausgaben
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92
Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar
Auszug aus BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00
Weder weicht das Urteil des Finanzgerichts (FG) vom zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92 (BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193) ab, noch liegt der in der Begründung der Beschwerde behauptete Verfahrensmangel der mangelnden Sachaufklärung des vorinstanzlichen Gerichts vor.Dieser Rechtssatz deckt sich im Ergebnis mit der Aussage im BFH-Urteil in BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193, dass Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit dann beruflich oder betrieblich veranlasst sind, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht.
Der erkennende Senat hat in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen für die Anschaffung einer Brille, die zur Korrektur einer Sehschwäche dient, selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn die Brille ausschließlich am Arbeitsplatz getragen wird; er hat hierzu ausgeführt, dass die Sehbrille, die keinen besonderen Schutzzweck habe und auch nicht aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen getragen werden müsse (dazu z.B. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. Februar 2000 IV C 2 -S 2144- 10/00, Deutsches Steuerrecht 2000, 777), die Funktion eines medizinischen Hilfsmittels auch dann noch habe, wenn sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet und am Arbeitsplatz aufbewahrt wird (BFH-Urteil in BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193).
- BFH, 08.04.1954 - IV 345/53 U
Aufwendungen für Beschaffung eines Hörapparates als Werbungskosten - Aufwendungen …
Auszug aus BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen, die ihrer Natur nach in erster Linie zur Behebung körperlicher Mängel dienen, wie Aufwendungen für die Beschaffung eines Hörgerätes, der privaten Lebenssphäre zuzurechnen und deshalb grundsätzlich zu den nach § 12 des Einkommensteuergesetzes nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen, auch wenn die Behebung des Mangels zugleich im beruflichen Interesse liegt (so schon BFH-Urteil vom 8. April 1954 IV 345/53 U, BFHE 58, 689, BStBl III 1954, 174). - BFH, 10.09.2002 - X B 42/02
Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00
Diese allgemein gehaltene Vermutung vermag nicht substantiiert zu belegen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne einen erforderlichen Antrag hätte aufdrängen müssen (s. dazu BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70), zumal die behauptete Arbeitsbelastung keine typische Berufskrankheit zu belegen vermag.
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Dem entspricht im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung, die derartige Aufwendungen als nicht abziehbar beurteilt hat (OFH-Urteil in RFHE 54, 270 - Verschleiß von Schuhsohlen und bürgerlicher Kleidung; BFH-Urteil in BFHE 58, 689, BStBl III 1954, 174; BFH-Beschluss vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052 - jeweils zur Anschaffung eines Hörgeräts; BFH-Urteile in BFHE 158, 221, BStBl II 1990, 49; in BFHE 164, 419, BStBl II 1991, 751; vom 20. März 1992 VI R 55/89, BFHE 168, 83, BStBl II 1993, 192; vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17 - jeweils zu bürgerlicher Kleidung; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193;… vom 20. Juli 2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 - jeweils zu den Kosten einer Brille). - BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten
Ungeachtet der Frage, ob die in ihrer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung streitigen Aufwendungen als Fortbildungsmaßnahmen zu Werbungskosten führen können, entspricht es auch der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, Werbungskosten sein können, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (…vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052). - BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03
Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug
Die Sehbrille, die keinen besonderen Schutzzweck hat und auch nicht allein aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen getragen werden muss, hat die Funktion eines medizinischen Hilfsmittels auch dann noch, wenn sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet und am Arbeitsplatz aufbewahrt wird (BFH-Urteil in BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; zum Hörgerät vgl. Senatsentscheidung vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052). - BFH, 15.05.2007 - I B 120/06
Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem …
Einem solchen muss das FG nicht nachgehen (…BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2001 VIII B 132/00, BFH/NV 2002, 661; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052;… vom 24. April 2003 IX B 134/02, BFH/NV 2003, 1086). - FG Sachsen, 26.10.2010 - 5 K 435/06
Werbungskostenabzug der Behandlungskosten für die Mensendieck-Methode einer an …
Dies ist der Fall, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (…vgl. BFH-Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19, vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, und vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BStBl III 1962, 235, sowie BFH-Beschluss vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052 ).