Rechtsprechung
   BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8277
BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00 (https://dejure.org/2000,8277)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - VI B 31/00 (https://dejure.org/2000,8277)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - VI B 31/00 (https://dejure.org/2000,8277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen - Abzugsbeschränkung - Zwei-Jahres-Frist - Gleichbehandlung - Steuerbefreiung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 3 Nr. 13; ; EStG § 3 Nr. 16; ; FGO § 135 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 13 § 9 Abs. 1 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung; Trennungsgeld aus öffentlichen Kassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.11.1986 - VI R 226/80

    Werbungskosten - Auslandstrennungsgeld - Doppelte Haushaltsführung -

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00
    Es ist auch geklärt, dass Trennungsgelder den Ersatz von Unterkunftskosten einschließen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1986 VI R 226/80, BFHE 148, 457, BStBl II 1987, 385).
  • BFH, 05.12.1997 - VI R 94/96

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung - Kinderbetreuungskosten bei

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - VI B 31/00
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Dezember 1997 VI R 94/96 (BFHE 185, 8, BStBl II 1998, 211) weist die Vorentscheidung hin.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2000 - VI B 31/00 -,.

    Das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 1999 - 5 K 3481/98 - und der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2000 - VI B 31/00 - verletzen den Beschwerdeführer zu 2. in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    b) Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 2. wies der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 7. Juni 2000 - VI B 31/00 - (BFH/NV 2000, 1465) als unbegründet zurück und führte unter Verweis auf sein Urteil vom 5. Dezember 1997 - VI R 94/96 - (a.a.O.) zur Begründung u.a. aus: Nach dem Wortlaut des § 3 Nr. 13 Satz 2, 2. Halbsatz EStG werde die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG insgesamt, also auch dessen Satz 3, in die Regelung der aus öffentlichen Kassen gezahlten Trennungsgelder einbezogen.

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2006 - 1 U 77/06

    Anspruch wegen unzureichender steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Berlin, 24.02.2003 - 9 K 9380/02

    Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß

    Die Zweijahresfrist habe demgemäß am 14. Juli 1997 begonnen und am 13. Juli 1999 geendet (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 7. Juni 2000 VI B 31/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2000, 1465 - zur Zahlung von Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen bei doppelter Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Jahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht