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   BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15   

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https://dejure.org/2015,33876
BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 40 Abs 3, EStG § ... 40a Abs 2, EStG § 40a Abs 3, EStG § 40a Abs 5, FGO § 71 Abs 2, FGO § 76 Abs 2, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2005
    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 3 EStG 2002, § 40a Abs 2 EStG 2002, § 40a Abs 3 EStG 2002, § 40a Abs 5 EStG 2002, § 71 Abs 2 FGO
    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 40 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 40a Abs. 5 EStG, § 40a Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 40 Abs. 3 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 71 Abs. 2 FGO, § 78 FGO, § 78 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht der Einkünfte geringfügig Beschäftigter

  • rewis.io

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht der Einkünfte geringfügig Beschäftigter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einbeziehung des pauschal besteuerten Arbeitslohns in die Einkommensteuerveranlagung bei Lohnsteuerpauschalierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerpauschalierung - und die Abgeltungswirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - Aktennotizen und die richterliche Hinweispflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Denn die Rüge der falschen Rechtsanwendung durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 30.04.1998 - III B 3/98

    Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe -

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Er kann aber als Rüge verstanden werden, dass das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, und vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, und vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, etwa Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Der behauptete Verstoß gegen den wesentlichen (klaren) Inhalt der Akten ist nach der Rechtsprechung des BFH als solcher kein Verfahrensmangel (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2007 X B 6/07, BFH/NV 2007, 1921).
  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

  • BFH, 20.03.2006 - VII B 230/05

    LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid

  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

  • BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87

    Steuerveranlagung und Bindungswirkung von Verfahrensentscheidungen

  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Jedenfalls liegt bei einem fachkundig vertretenen Kläger dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung vor, wenn die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen auf der Hand liegt (BFH-Beschlüsse vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, und vom 17.03.2010 - X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16

    Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, dass zivilrechtlich die pauschale Lohnversteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG vereinbart wurde, die Durchführung jedoch unterblieben ist (vgl. hierzu insgesamt BFH-Beschluss vom 07.10.2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14

    Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen

    Es handelt sich zwar um eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuer, welche durch die Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer entsteht, gleichwohl wird sie vom Arbeitgeber übernommen und verfahrenstechnisch vom Arbeitgeber erhoben (BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2015, 20165, 38).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Klägerin steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ist eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage zu formulieren sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12.09.2013 - VII B 5/13, BFH/NV 2014, 78, Rz 2).
  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38).
  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

    Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die Sachaufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, ohne dass deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber eingeschränkt oder beseitigt wird (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung durch das FG ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, Rz 20) und vermag nur unter den --hier nicht hinreichend dargelegten-- Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (dazu unter 2.) die Revisionszulassung zu rechtfertigen.
  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten waren (BFH-Beschluss vom 04.08.1999 - VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204, und Senatsbeschluss vom 07.10.2015 - VI B 49/15, Rz 16).
  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

    So liegen nach Auffassung des FA die Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung nicht vor, da der Barzuschuss zu den Fahrtkosten vom Arbeitgeber nicht zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet worden sei, sondern vielmehr eine von § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ausgeschlossene Barlohnumwandlung vorliege; damit greift nach Auffassung des FA nicht die Abgeltungswirkung des § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG ein, so dass der dem Ast. ausbezahlte Fahrtkostenzuschuss als Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung -wie auch in den Änderungsbescheiden zur ESt 2011 bis 2014 erfolgt- einzubeziehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38).

    Liegt aber den Zahlungen eine von § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG ausgeschlossene Barlohnumwandlung (vgl. Krüger in Schmidt a.a.O. § 40 Rz. 17) zu Grunde, entfällt auch die Abgeltungswirkung des § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG mit der Folge, dass der pauschal versteuerte Arbeitslohn in die ESt-Veranlagung des Ast. einzubeziehen ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38; vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309 sowie vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030).

  • BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen

  • BFH, 02.10.2017 - VI B 9/17

    Keine Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer nach bestandskräftiger

  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

  • FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22

    Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung;

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 EG 1656/14
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