Rechtsprechung
BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 60 Abs 3, FGO § 100 Abs 1 S 4
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage
- Bundesfinanzhof
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 3 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage - IWW
§ 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 41c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 168 Satz 1 der Abgabenordnung, § 60 Abs. 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Beiladung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer angestrengten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteueranmeldung
- rewis.io
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 60 Abs. 3 S. 1
Beiladung des Arbeitgebers in einem vom Arbeitnehmer angestrengten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteueranmeldung - datenbank.nwb.de
Notwendige Beiladung des Arbeitgebers zu einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung; Fortsetzungsfeststellungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.04.2015 - 3 K 2578/14
- BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
- FG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 3 K 2578/14
- BFH - VI B 90/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZA 2016, 30
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Insoweit gilt für die Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung nichts anderes als für die Anfechtung eines Haftungsbescheids (dazu schon Senatsurteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780).Der Senat hat schon im Urteil in BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780 zur notwendigen Beiladung des Arbeitgebers im Fall der Anfechtung durch den Arbeitnehmer die Besonderheit betont, dass sich in derartigen Konstellationen nicht der Adressat des angefochtenen Verwaltungsakts selbst, der Arbeitgeber, sondern ein Dritter, der Arbeitnehmer, gegen den Verwaltungsakt wendet.
- FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer …
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, dass in einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung der Arbeitgeber als Adressat der Bescheide notwendig beizuladen ist (FG München, Beschluss vom 21. Februar 2001 8 K 3699/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 629).Denn in gleicher Weise, wie die Entscheidung über den Lohnsteuerabzug unmittelbar auf die Rechtsbeziehung des Arbeitgebers zum Finanzamt einwirkt, indem sie die Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers regelt, und daher der Arbeitgeber notwendig beizuladen ist (FG München, Beschluss in EFG 2002, 629), kann auch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Lohnsteuer-Anmeldung (§ 168 Satz 1 der Abgabenordnung), deren Adressat der Arbeitgeber ist, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gegenüber nur einheitlich ergehen.
- BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05
Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder …
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
c) Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Auffassung, dass die Voraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage vorlägen, auf das Senatsurteil zur Änderung der Steuerfestsetzung nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung (Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/05, BFHE 223, 202, BStBl II 2009, 354) bezieht, folgt daraus für die Frage der notwendigen Beiladung im Fortsetzungsfeststellungsverfahren nichts.
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - …
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Ein solches berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art. Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die begehrte Feststellung geeignet sein muss, in einem dieser Bereiche eine Positionsverbesserung des Klägers zu erreichen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, m.w.N.). - BFH, 12.01.2001 - VI R 49/98
Notwendige Beiladung bei Kindergeldfestsetzung
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246). - BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind …
Auszug aus BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Diese Rechtsauffassung war auch Grundlage des Senatsurteils vom 5. Oktober 2005 VI R 152/01 (BFHE 211, 249, BStBl II 2006, 94), an der unverändert festzuhalten ist.
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Zudem können sie im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung begehren, dass die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers rechtswidrig gewesen ist (vgl BFH Beschluss vom 7.8.2015 - VI B 66/15 - juris RdNr 10 f) . - BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15
Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach …
Eine notwendige Beiladung des B durch das FG gemäß § 60 Abs. 3 FGO zu dem Anfechtungs- bzw. Feststellungsverfahren gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung (s. zur Beiladung im Lohnsteuerverfahren: BFH-Beschluss vom 7. August 2015 VI B 66/15, BFH/NV 2015, 1600) war nicht erforderlich, da die Klage offensichtlich unzulässig ist (…BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 VIII R 85/88, BFH/NV 1992, 324;… BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 2005 IV B 247/03, BFH/NV 2005, 1747;… vom 7. Mai 2014 II B 117/13, BFH/NV 2014, 1232, m.w.N.).