Rechtsprechung
   BFH, 07.04.1989 - VI B 75/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6788
BFH, 07.04.1989 - VI B 75/88 (https://dejure.org/1989,6788)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1989 - VI B 75/88 (https://dejure.org/1989,6788)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1989 - VI B 75/88 (https://dejure.org/1989,6788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Tabellenwerte anhand des durchschnittlichen Eckregelsatzes für Haushaltsvorstände und Alleinstehende im Sinne einer besonderen Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.10.1984 - II S 2/84

    Prozeßkostenhilfe - Belastung - Lebenshaltungskosten

    Auszug aus BFH, 07.04.1989 - VI B 75/88
    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Hinweis auf Beschluß vom 3. Oktober 1984 II S 2/84, BFHE 142, 27, BStBl II 1984, 837) sei auch nicht als besondere Belastung zu berücksichtigen, daß die Tabellenwerte der Anlage 1 zu § 114 ZPO den Stand vom 1. Januar 1979 wiedergäben, mithin die in der Zwischenzeit eingetretene Steigerung der Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigten.

    Zur Begründung führt der Kläger aus, der BFH habe in seinem Beschluß in BFHE 142, 27, BStBl II 1984, 837 entschieden, daß bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens auch die Preissteigerung seit 1979 zu beachten sei.

    Entgegen der Auffassung des FG ist ferner die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der Berechnung der in der Tabelle gemäß Anlage 1 zu § 114 ZPO enthaltenen Werte als besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO zu berücksichtigen (Beschluß in BFHE 142, 27, BStBl II 1984, 837).

  • BFH, 11.04.1990 - I B 75/89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten -

    Dem pauschalen Beschwerdevorbringen lassen sich allerdings insoweit keine entscheidungserheblichen Anhaltspunkte entnehmen (vgl. zu der - auch ohne Aufforderung zur Glaubhaftmachung nach § 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO bestehenden - Substantiierungspflicht des anwaltlich vertretenen Antragstellers BFH-Beschluß vom 7. April 1989 VI B 75/88, BFH/NV 1989, 800, 802).

    Insbesondere kommt ein Ausgleich für die seit Inkrafttreten der Tabelle zu § 114 ZPO eingetretenen Preissteigerungen in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. April 1988 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104, 119; des BFH in BFH/NV 1989, 800, 802; vom 3. Oktober 1984 II S 2/84, BFHE 142, 27, BStBl II 1984, 837 m.w.N.), nachdem der doppelte durchschnittliche Eckregelsatz für Haushaltsvorstände im Vergleich zu dem in der Tabelle seinerzeit berücksichtigten Wert von (2x297 DM =) 594 DM (BTDrucks 8/3068, S. 19, 20) bis 1989/90 um 256 DM (2x425 DM =) auf 850 DM gestiegen ist (Stand 1. September 1989, vgl. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge - NDV - 1989, 253).

    bb) Ebenso kann sich eine besondere Belastung aus den seit Inkrafttreten der Tabelle gestiegenen Kosten für die Unterkunft ergeben, soweit diese Kosten einerseits 18 v. H. oder rund 1/5 des verfügbaren Nettoeinkommens übersteigen (Beschlüsse in BVerfGE 78, 104, 109; ferner in BFH/NV 1989, 800, 802; des BGH in FamRZ 1990, 389) und andererseits nur im sozial angemessenen Rahmen anfallen, wobei wiederum auf den Maßstab des kleinen Hausgrundstücks i. S. des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (vgl. oben II.2. b) zurückzugreifen ist (Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin vom 8. März 1989 L 6 J-S 91/88, JURIS; des OLG Bamberg vom 14. November 1984 2 WF 239/84, JurBüro 1985, 1258 m.w.N.; Kalthoener/Büttner, a.a.O., Rdnr. 260 m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.07.1992 - 6 Ta 41/92

    Beschwerde gegen die in einem Prozesskostenbewilligungsbeschluss festgesetzte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 20.01.2000 - III B 68/99

    PKH; Zumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens

    Dass der Verkehrswert nunmehr nur 195 000 DM betrage, hat der Antragsteller in nicht nachprüfbarer Weise, ohne Beifügung von Bewertungs- oder sonstigen Schätzungsunterlagen nur behauptet (vgl. zu der Substantiierungspflicht des anwaltlich vertretenen Antragstellers BFH-Beschluss vom 7. April 1989 VI B 75/88, BFH/NV 1989, 800, 802).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht