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   BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06   

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https://dejure.org/2006,12990
BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06 (https://dejure.org/2006,12990)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - VI B 79/06 (https://dejure.org/2006,12990)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - VI B 79/06 (https://dejure.org/2006,12990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.2003 - VII B 123/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06
    Wird geltend gemacht, das FG habe auch ohne Beweisantritt den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), ist u.a. substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 14. November 2003 VII B 123/03, BFH/NV 2004, 512).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 19.05.2000 - X B 75/99

    Beweiswürdigung; Gewinnerzielungsabsicht bei Gemäldegalerie

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06
    Die aus Sicht des Klägers fehlerhafte Würdigung seines Vorbringens durch das FG ist kein Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458).
  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 8/13

    Arbeitszimmer für Klavierlehrerin - Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im

    Nach der Tatbestandswürdigung, die keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erkennen lässt, und dem maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkt des FG musste sich diesem die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung in Erfüllung der Amtsermittlungspflicht nach § 76 FGO nicht aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2008 - III B 119/07

    Dacherneuerung wegen Asbestbelastung als außergewöhnliche Belastung - Verletzung

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung, wie sie von den Klägern behauptet wird, liegt nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266).
  • BFH, 02.12.2009 - VIII B 219/08

    Tatrichterliche Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers im Einzelfall

    Nach der Tatbestandswürdigung, die keine Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erkennen lässt, und dem maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkt des FG musste sich diesem die Notwendigkeit einer weiteren Sachverhaltsaufklärung in Erfüllung der Amtsermittlungspflicht nach § 76 FGO nicht aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2007 - III B 156/06

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266).
  • BFH, 06.03.2007 - III B 120/06

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO; Rüge mangelnder Sachaufklärung;

    Im Übrigen hat der Kläger auch nicht substantiiert dargelegt, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266).
  • BFH, 30.07.2007 - III B 161/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Rüge

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung, wie sie von der Klägerin behauptet wird, liegt nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VI B 79/06, BFH/NV 2007, 266).
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