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   BFH, 01.07.1998 - VI B 83/98   

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https://dejure.org/1998,5679
BFH, 01.07.1998 - VI B 83/98 (https://dejure.org/1998,5679)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1998 - VI B 83/98 (https://dejure.org/1998,5679)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - VI B 83/98 (https://dejure.org/1998,5679)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.06.1997 - X S 17/96

    Nachweis der Erfolgsaussichten der Rechtssache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - VI B 83/98
    Denn der Kläger hat dem Mindestmaß an Mitwirkung nicht entsprochen, das im Verfahren der PKH auch einem Laien abverlangt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

    Während der IX. Senat - ohne nähere Begründung - folgert, dass im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften grundsätzlich alle nach § 48 FGO Klagebefugten, und zwar auch die nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO klagebefugten Personen beizuladen sind, die den Feststellungsbescheid nicht angefochten haben (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1998 IX B 79/98 BFH/NV 1999, 64 für die Beteiligten einer Erbengemeinschaft), zieht der VIII. Senat den Kreis der notwendig beizuladenden Personen enger, insbesondere wenn deren Klagebefugnis aus § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO folgt (BFH-Beschluss vom 3. März 1998 VIII B 62/97, BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401 betreffend die Befugnis, vorläufigen Rechtsschutz gegen einen negativen Feststellungsbescheid zu beantragen).
  • BFH, 13.12.2000 - XI B 56/00

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes - Aussetzung des

    Dies ist auch der den Beschlüssen des FG beigefügten Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1999 I B 166/68, BFH/NV 1999, 1212; vom 1. Juli 1998 VI B 83/98, BFH/NV 1999, 64).
  • BFH, 25.01.1999 - VI B 382/98

    PKH; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unklarer Rechtsmittelbelehrung

    Der Vertretungszwang besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch für die Einlegung der Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluß des FG über die Gewährung von PKH (BFH-Beschluß vom 28. November 1975 VI B 130-132/75, BFHE 117, 223, BStBl II 1976, 62; seitdem ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juli 1998 VI B 83/98, BFH/NV 1999, 64).
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