Rechtsprechung
| BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer; Rügeverlust hinsichtlich Sachaufklärung; Rüge eines materiell-rechtlichen Mangels kein Zulassungsgrund
- Bundesfinanzhof
Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich Sachaufklärung - Rüge eines materiell-rechtlichen Mangels kein Zulassungsgrund
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Falle eines abstrakten Interesses der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
- BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, …und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347). - BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/ NV 2009, 1657). - BFH, 17.12.2009 - V B 113/08
Vertragsauslegung durch FG - Haupt- und Nebenleistung - keine Feststellungsklage …
Die von den Klägern genannte Rechtsfrage zu 1. hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht entscheidungserheblich ist und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657;… vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
- BFH, 22.07.2011 - V B 88/10
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei fehlender Klärungsfähigkeit …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht). - BFH, 20.10.2011 - V B 15/11
Umfang und Grenzen der richterlichen Hinweispflicht - Grundsätzliche Bedeutung …
Eine Rechtsfrage ist nur klärungsfähig, wenn sie nach den für den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre und deshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Mai 2009 VI B 84/08, BFH/NV 2009, 1657, und vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, nicht veröffentlicht).
