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   BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63   

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BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63 (https://dejure.org/1968,25)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1968 - VI C 104.63 (https://dejure.org/1968,25)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1968 - VI C 104.63 (https://dejure.org/1968,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit eines Beamten ins Ermessen der Dienstbehörde stellenden gesetzlichen Regelung - Auswirkungen der beabsichtigten Nebentätigkeit eines Beamten auf seine Unparteilichkeit oder Unbefangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 304
  • MDR 1968, 869
  • DVBl 1968, 644
  • DÖV 1969, 216
  • DÖV 1969, 217
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Diese der Behörde eingeräumte Ermessensfreiheit bedeutet aber nicht die Ermächtigung zur beliebigen Versagung der Genehmigung, sondern zu einer dem Zweck der Genehmigungspflicht im Rahmen des Beamtenverhältnisses entsprechenden pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens (vgl. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56] [147]; 14, 105 [114]; 18, 353 [363]).

    Das verlangt Art. 2 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 18, 353 [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] [363]).

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Wenn nach diesem Recht eine solche Verpflichtung nicht (mehr) besteht, kann das Verwaltungsgericht eine derartige Verpflichtung nicht im Widerspruch zu diesem Recht aussprechen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [295]; 3, 21 [22]; 4, 81 [88] sowie Ule in DVBl. 1963 S. 475 [481]).

    Der Aufhebungsantrag der Klage folgt grundsätzlich dem rechtlichen Schicksal des Verpflichtungsantrages (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]); dies jedenfalls, wenn die Aufhebung nur die Bedeutung hat, daß die der Verpflichtung formell entgegenstehenden Verwaltungsakte (ex nunc) beseitigt werden.

  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Wenn nach diesem Recht eine solche Verpflichtung nicht (mehr) besteht, kann das Verwaltungsgericht eine derartige Verpflichtung nicht im Widerspruch zu diesem Recht aussprechen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [295]; 3, 21 [22]; 4, 81 [88] sowie Ule in DVBl. 1963 S. 475 [481]).

    Der Aufhebungsantrag der Klage folgt grundsätzlich dem rechtlichen Schicksal des Verpflichtungsantrages (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [296]; 3, 21 [22]); dies jedenfalls, wenn die Aufhebung nur die Bedeutung hat, daß die der Verpflichtung formell entgegenstehenden Verwaltungsakte (ex nunc) beseitigt werden.

  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 48.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat allerdings in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 206.55 - vom 10. Juni 1960 - BVerwG I C 198.58 - [Buchholz BVerwG 451.28, Fahrlehrer Nr. 1 = DVBl. 1960 S. 778]; vom 14. März. 1961 - BVerwG I C 48.57 - [Buchholz BVerwG 250, § 25 BRAO Nr. 1 = DVBl. 1961 S. 447]) in Fällen der Zulassung zu bestimmten Berufen scheinbar Ausnahmen von diesem Grundsatz für rechtmäßig gehalten.

    Er hat dabei aber an die Übergangsregelungen des jeweiligen neuen - materiellen - Rechts angeknüpft (unausgesprochen übrigens entgegen der Annahme von Ule, a.a.O. S. 476, auch in dem Urteil vom 14. März 1961 - BVerwG I C 48.57 - vgl. § 226 BRAO) und sie erweiternd dahin ausgelegt, daß sie nicht nur die bereits zugelassenen Berufsangehörigen, sondern auch die Zulassungsbewerber erfassen, die unter der Geltung des alten, günstigeren Rechts den Zulassungsantrag gestellt hatten und danach Rechtens hätten zugelassen werden müssen.

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Es könne im vorliegenden Fall offenbleiben, ob unter verfassungsmäßiger Ordnung die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung (BVerfGE 6, 32 [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56] [37]; BVerwGE 18, 254 [269]) oder ein engerer Inbegriff verfassungsrechtlicher Grundsätze zu verstehen sei.
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Zu den hergebrachten Grundsätzen im Sinne wesentlicher Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums (BVerfGE 8, 332 [BVerfG 02.12.1958 - 1 BvL 27/55]) gehört es, daß der Beamte die von seinem Beruf geforderte volle Arbeitskraft seinem Dienstherrn zur Verfügung stellt (vgl. § 36 Satz 1 BRRG, § 55 Satz 1 BrBG (F. 1963) und sich zur Erfüllung dieser Pflicht bei der Begründung des Dienstverhältnisses Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung anderer Tätigkeiten außerhalb des Dienstes unterwirft, auf der anderen Seite der Dienstherr ihm dafür ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleistete Arbeit einen dem Amt angemessenen Unterhalt gewährt.
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Diese der Behörde eingeräumte Ermessensfreiheit bedeutet aber nicht die Ermächtigung zur beliebigen Versagung der Genehmigung, sondern zu einer dem Zweck der Genehmigungspflicht im Rahmen des Beamtenverhältnisses entsprechenden pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens (vgl. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56] [147]; 14, 105 [114]; 18, 353 [363]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Könnte daher das Gesetz ohne Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG jede Nebentätigkeit des Beamten gegen Vergütung zur Wahrung der Belange des Dienstes generell verbieten, so ist es verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn das Gesetz - gleichsam als Ausnahme von dem generellen Verbot (sog. echtes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) - die Genehmigung solcher Nebentätigkeiten ins Ermessen der Dienstbehörde stellt (vgl. BVerfGE 9, 338 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57] [353 f.] zu der vergleichbaren Rechtslage der Bewilligung von Ausnahmen von der gesetzlichen Altersgrenze für Hebammen nach Ermessen der Behörde ohne Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Diese der Behörde eingeräumte Ermessensfreiheit bedeutet aber nicht die Ermächtigung zur beliebigen Versagung der Genehmigung, sondern zu einer dem Zweck der Genehmigungspflicht im Rahmen des Beamtenverhältnisses entsprechenden pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens (vgl. BVerfGE 9, 137 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56] [147]; 14, 105 [114]; 18, 353 [363]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
    Ihr Fehlen ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil der Beamte, wie noch darzulegen sein wird, ein durch die Verfassung geschütztes Recht auf Nebentätigkeit im Gegensatz zum Recht des Bürgers auf freie Berufswahl und -aus- übung nicht hat, so daß die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 173) über die Pflicht des Gesetzgebers zu Übergangsregelungen hier nicht gelten.
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 130.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 198.58
  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 108.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 81.62
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Die für Verpflichtungsklagen (und Neubescheidungsklagen) vielfach angeführte "Regel", daß die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich sei, gilt nicht uneingeschränkt (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; 31, 170 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 20/68][171]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]).

    Aufgrund dieser Regelungen, gegen die keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [307]; 31, 241 [243]), hat der Beklagte dem Kläger die erforderliche (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 NTVO) beantragte Genehmigung der beabsichtigten Nebentätigkeit mit Recht versagt.

    Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205]; Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Trotz der einschränkenden Klarstellung, die das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305 f.] zu dieser Problematik gebracht hat, kann unter diesen Umständen einem Kläger nicht von vornherein die Möglichkeit abgestritten werden, ein Leistungsbegehren auch dann weiterzuverfolgen, wenn im Anschluß an den potentiell rechtswidrigen Ablehnungsbescheid eine Gesetzesänderung derartigen Ansprüchen an sich die Grundlage entzogen hat.
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