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   BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67   

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  • BVerwGE 32, 352



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Wird zitiert von ... (65)  

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84  

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Diese konkretisieren - solange eine nähere Regelung durch Gesetz und Rechtsverordnung fehlt - die im Gesetz nur im allgemeinen festgelegte Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Beamten und Versorgungsempfänger in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, indem sie die Ausübung des Ermessens der zur Erfüllung der Fürsorgepfiicht berufenen Stellen zentral binden (vgl. BVerwGE 19, 10 [16]; 21, 264 [267]; 32, 352 [354]; Urteil vom 30. Juni 1983 BVerwG 2 C 36 und 37.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1 DVBl. 1984, 429]).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71  

    BBG § 79; BhV Nr. 3 Abs. 8; G 131 (1961, 1965) § 56 Abs. 1; GG Art. 3

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  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81  
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