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   BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64   

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BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64 (https://dejure.org/1966,223)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1966 - VI C 39.64 (https://dejure.org/1966,223)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1966 - VI C 39.64 (https://dejure.org/1966,223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Bezug auf die Tauglichkeit einer vom Schulträger gestellten Lehrer-Dienstwohnung - Einordnung eines Schulträgers als Adressat von Ansprüchen eines Lehrers aus Verletzung der Fürsorgepflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 138
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 18.05.1909 - III 272/08

    1. Ist wegen des Anspruchs eines Lehrers aus der gesundheitgefährdenden

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Steht die Dienstwohnung im Eigentum oder in der alleinigen Verfügungsgewalt des Dienstherrn, erstreckt sich dessen Fürsorgepflicht darauf, daß sich die Dienstwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, der ihre gefahrlose Benutzung durch den Beamten und seine Familie gestattet (so schon in entsprechender Anwendung des § 618 BGB: RGZ 71, 243; 91, 21; 95, 103; vgl. auch Nr. 14 Abs. 2 DWV).

    Die Vorschrift des § 6 SchulkostG bezweckt, den Einsatz von Lehrern an Landschulen nicht durch die erfahrungsgemäß bestehenden Schwierigkeiten der Wohnraumbeschaffung in Landgemeinden zu behindern (vgl. RGZ 71, 243 [246] zu der vergleichbaren Regelung in §§ 12 ff. des früheren preußischen Volksschullehrer-Diensteinkommengesetzes vom 3. März 1897 [GS. S. 25]).

    Allerdings war für den Bereich des früheren preußischen Rechts anerkannt, daß sich der Volksschullehrer im Falle der Schädigung durch Mängel der Dienstwohnung in entsprechender Anwendung des § 618 Abs. 1 BGB unmittelbar an die Gemeinde halten könne (RGZ 71, 243).

    Dieser Rechtsprechung lag die Erwägung zugrunde, daß der Volksschullehrer zu dem Schulverband, "für" den er angestellt war (vgl. § 59 Abs. 3 des preußischen Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 [GS. S. 335] und § 49 Abs. 1 des preußischen Volksschullehrer-Besoldungsgesetzes - VBG - vom 1. Mai 1928 [GS. S. 125]), in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis stand (RGZ 71, 243 [247]).

  • RG, 10.02.1930 - VI 270/29

    Haftet der Unternehmer für die mangelhafte Ausführung eines Werkes auch den

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Denn vielfach wird der Beamte als Leistungsempfänger aus den vertraglichen Vereinbarungen des Dienstherrn mit einem Außenstehenden unmittelbare Leistungsansprüche gegen diesen herleiten können, weil der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck auch zugunsten des Leistungsempfängers abgeschlossen ist (vgl. RGZ 127, 218 ff.).

    Auch im Bereich des Zivilrechts ist anerkannt, daß der Dienstherr, der mit den zur Erfüllung seiner Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) herangezogenen Hilfspersonen vertragliche Schutzpflichten unmittelbar zugunsten seines Arbeitnehmers vereinbart, sich dadurch nicht von seiner eigenen Haftung für eine Schädigung des Arbeitnehmers durch diese Hilfspersonen befreit (vgl. RGZ 127, 218 ff.; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, [7. Aufl.], Bd. I S. 398 Fußn. 25; Staudinger, BGB, 11. Aufl., § 618 RdNr. 45).

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bisher in dem Grundsatz des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Schranke der Haftung des Dienstherrn wegen Fürsorgepflichtverletzung erblickt (vgl. BVerwGE 13, 17 [BVerwG 24.08.1961 - II C 165/59] [26]; BGHZ 43, 178 ff.).
  • BGH, 09.03.1965 - VI ZR 218/63

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bisher in dem Grundsatz des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Schranke der Haftung des Dienstherrn wegen Fürsorgepflichtverletzung erblickt (vgl. BVerwGE 13, 17 [BVerwG 24.08.1961 - II C 165/59] [26]; BGHZ 43, 178 ff.).
  • RG, 04.03.1919 - III 338/18

    Schadensersatzanspruch eines Reichsbeamten wegen Gesundheitsschädigung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Steht die Dienstwohnung im Eigentum oder in der alleinigen Verfügungsgewalt des Dienstherrn, erstreckt sich dessen Fürsorgepflicht darauf, daß sich die Dienstwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, der ihre gefahrlose Benutzung durch den Beamten und seine Familie gestattet (so schon in entsprechender Anwendung des § 618 BGB: RGZ 71, 243; 91, 21; 95, 103; vgl. auch Nr. 14 Abs. 2 DWV).
  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Denn im Unterschied zu der Vorschrift des § 839 Abs. 3 BGB, die sich als besondere Ausgestaltung des Grundsatzes des § 254 BGB in das geltende Rechtssystem einfügt, handelt es sich bei der Subsidiarität der Beamtenhaftung im Falle bloß fahrlässiger Amtspflichtverletzungen (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) ursprünglich um eine Schutzvorschrift zugunsten der ihre Amtspflicht einem Dritten gegenüber verletzenden Beamten, deren Entschlußfreudigkeit nicht durch drohende Ersatzansprüche gelähmt werden sollte (BGHZ 13, 88 ff. [100]).
  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60

    Rechtliche Ausgestaltung der Entschädigung eines Bäckermeisters und

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Da nach alledem die Klage schlüssig, die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts und die Zurückverweisung an dieses Gericht also rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. zur Zurückverweisung vom Berufungsgericht an das Gericht des ersten Rechtszuges gemäß § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO 165 Urteil vom 13. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959 S. 236], gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 -), war die Revision mit der Kostenfolge des § 154 Abs. 2 VwGO zurückzuweisen.
  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 191.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Es bedarf hier keiner erneuten Entscheidung, ob der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB (Haftungsausschluß bei schuldhaft versäumten Rechtsmittelverfahren) auf Schadensersatzklagen wegen Fürsorgepflichtverletzung unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend anwendbar ist (vgl. dazu Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 191.60 - und vom 24. November 1965 - BVerwG VI C 36.63 -).
  • BVerwG, 24.11.1965 - VI C 36.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Es bedarf hier keiner erneuten Entscheidung, ob der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB (Haftungsausschluß bei schuldhaft versäumten Rechtsmittelverfahren) auf Schadensersatzklagen wegen Fürsorgepflichtverletzung unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend anwendbar ist (vgl. dazu Urteile vom 3. Mai 1963 - BVerwG VI C 191.60 - und vom 24. November 1965 - BVerwG VI C 36.63 -).
  • RG, 05.10.1917 - III 145/17

    Staatshaftung für die Erkrankung Familienangehöriger eines Inahbers einer

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1966 - VI C 39.64
    Steht die Dienstwohnung im Eigentum oder in der alleinigen Verfügungsgewalt des Dienstherrn, erstreckt sich dessen Fürsorgepflicht darauf, daß sich die Dienstwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, der ihre gefahrlose Benutzung durch den Beamten und seine Familie gestattet (so schon in entsprechender Anwendung des § 618 BGB: RGZ 71, 243; 91, 21; 95, 103; vgl. auch Nr. 14 Abs. 2 DWV).
  • BVerwG, 13.12.1958 - VI C 198.56
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erstreckt sich darauf, die Dienstwohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und zu halten, der ihre gefahrlose Benutzung durch den Beamten und seine Familie ermöglicht (wie BVerwGE 25, 138 ).

    Erleidet der Beamte infolge einer vom Dienstherrn zu vertretenden mangelhaften Beschaffenheit der Dienstwohnung einen Dienstunfall oder erkrankt er oder ein Familienangehöriger infolge dieser Ursache, hat der Dienstherr Dienstunfallversorgung zu gewähren und (oder) unter der Voraussetzung des Verschuldens Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung zu leisten (wie BVerwGE 25, 138 ).

    Allerdings erstreckt sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn darauf, die in seinem Eigentum oder seiner alleinigen Verfügungsgewalt stehende Dienstwohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und zu halten, der ihre gefahrlose Benutzung durch den Beamten und seine Familie ermöglicht (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 39.64 - BVerwGE 25, 138 mit Hinw. auf die stRspr des RG; Fürst, GKÖD, § 74 BBG Rn. 9).

    Die Zuweisung einer Dienstwohnung an einen Beamten löst auch Überwachungspflichten des Dienstherrn hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung aus, weil der Dienstherr für die Gefahrlosigkeit der Benutzung einer zugewiesenen Dienstwohnung einzustehen hat (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1966, a.a.O. S. 143 f.).

    Erleidet der Beamte infolge einer vom Dienstherrn zu vertretenden mangelhaften Beschaffenheit der Dienstwohnung einen Dienstunfall oder erkrankt er oder ein Familienangehöriger infolge dieser Ursache, hat der Dienstherr Dienstunfallversorgung zu gewähren und/oder unter der Voraussetzung des Verschuldens Schadenersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung zu leisten (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1966, a.a.O. S. 144).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Gestützt auf das Beamtenverhältnis kann der Beamte von seinem Dienstherrn Ersatz eines ihm entstandenen Schadens nur unter der Voraussetzung verlangen, dass ein für den Dienstherrn handelnder Amtswalter oder eine andere Person, deren sich der Dienstherr bedient, um seiner Fürsorge- und Schutzpflicht zu genügen, eben diese Pflicht verletzt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1966 - 6 C 39.64 -, juris Rn. 34, und vom 13. November 1997 - 2 A 4.97 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014, a. a. O. Rn. 8; zur Erfüllungsgehilfenhaftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer s. auch BAG, Urteil vom 15. September 2016, a. a. O. Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1966 - VI C 39.64 -, BVerwGE 25, 138, und vom 30. September 1986 - 2 C 30.83 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 A 114/09 -, juris; OVG Rh-Pf., Urteil vom 26. Februar 2008 - 2 A 11288/07 -, DÖD 2008, 175; VGH Bd.-Württ., Urteil vom 3. Mai 2006 - 9 S 2708/04 -, juris; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Loseblatt, § 45 BeamtStG Rn. 10.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen der schuldhaften Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwGE 25, 138 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 39/64]), sofern diese adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt hat.
  • VG Augsburg, 20.09.2012 - Au 2 K 11.1082

    Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergibt sich ein Anspruch des Beamten auf

    Der Anspruch leitet sich aus einer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasi-vertraglichen) Verbindlichkeit her, auf die Normen über die Haftung aus Vertrag entsprechend angewandt werden (BVerwG vom 18.10.1966 BVerwGE 25, 138; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216; VG Ansbach vom 15.12.2009 Az. AN 1 K 09.1482 RdNr. 58).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis (grundlegend, BVerwG, Urt. v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, BVerwGE 25, 138; zuletzt BVerwG, Urt. v. 11.2.2009, a.a.O., m.w.N.; zum Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung vgl. noch BVerwG, Beschl. v. 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, ZBR 1996, 310; Beschl. v. 26.9.2002 - 2 B 23/02 -, ZBR 2003, 215).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Für eine derartige Klage sei nach feststehender Rechtsprechung der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerwGE 15, 3; 25, 138) [BVerwG 18.10.1966 - VI C 39/64].

    Abgesehen von den hierzu vom Berufungsgericht erwähnten Urteilen vom 30. August 1962 - BVerwG II C 16.60 - (BVerwGE 15, 3) und vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 39.64 - (BVerwGE 25, 138 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 39/64]) ist insoweit vom erkennenden Senat zum Rechtsweg und vor allem zur rechtsgrundsätzlichen Ausgestaltung des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (dort des entsprechenden § 36 DBG) im Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - (Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 6 = DÖD 1963, 136 = RiA 1963, 220 = DVBl. 1963, 677 = JR 1963, 473 [ebenso Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 59.60 -]) folgendes ausgeführt (Sperrungen vom erkennenden Senat):.

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung

    Die in dieser Ausnahmevorschrift zum Ausdruck gekommene Subsidiarität der Beamtenhaftung durch Verweisung auf eine andere vorhandene Ersatzmöglichkeit bei bloß fahrlässiger Amtspflichtverletzung ist auf die Außenhaftung des Beamten gegenüber einem Dritten und damit auf die Staatshaftung (Art. 34 GG, Art. 131 WRV) zugeschnitten (vgl. BVerwGE 25, 138 [145, 146]; BGHZ 42, 176 [181]; Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., § 839 RdNr. 220 ff.; BGB-RGRK, 11. Aufl., § 839 Anm. 30).

    Der Grundgedanke des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB kann daher nicht auf das haftungsrechtliche Innenverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten übertragen werden (vgl. BVerwGE 25, 138 [145, 146]).

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann, wenn nach dem Schulrecht des jeweiligen Landes die Gemeinde Schulträger ist und das Schulgebäude sowie ggf. die Lehrerdienstwohnung zu stellen hat, während die Lehrer Landesbeamte sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1966, BVerwGE 25, 138; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. September 1986 Buchholz 237.0 § 98 LBG Baden-Württemberg Nr. 1; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2006 - 9 S 2708/04 - juris).

    Die insoweit alleinige Maßgeblichkeit des Beamtenrechts für den Beamten mit der Folge, dass allein der Dienstherr Anspruchsgegner ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach festgestellt (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1966 - VI C 39/64 - BVerwGE 25, 138, zu Lehrerdienstwohnungen im Eigentum des Schulträgers; Urteil vom 20. September 1986 - 2 C 30/83 - Buchholz 237.0 § 98 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 zum Anspruch eines Lehrers auf einen Stellplatz auf dem Schulgelände; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2006 - 9 S 2708/04 - juris und nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 6 B 41/06 - juris).

  • VG Ansbach, 18.07.2019 - AN 1 K 17.02708

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, hier : Bewilligung einer

    Die Fürsorgepflicht begründet eine quasivertragliche Verbindlichkeit des Dienstherrn, auf die die Normen über die vertragliche Haftung entsprechend anzuwenden sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, Buchholz 232 § 79 BGB Nr. 18; Hartung in Fürst GKÖD BBG, Rn 54 zu § 78; a.A. wohl Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rn 48 zu § 45 BeamtStG, der den Schadensersatzanspruch bei Fürsorgepflichtverletzung unmittelbar in § 45 verortet).

    Das Handeln von Organen wird dem Dienstherrn nach § 89 i.V.m. § 31 BGB zugerechnet (BVerwG, U.v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 9 S 778/04

    Zum Ersatz von Aufwendungen eines Schulträgers aus Anlass der Beschaffung von

  • BVerwG, 07.03.1991 - 2 B 28.91

    Residenzpflicht von Beamten

  • VG Ansbach, 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den

  • OLG Stuttgart, 25.11.2014 - 4 W 83/14

    Rechtswegeröffnung: Schadensersatzanspruch eines Kirchenbeamten gegen seinen

  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08

    Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten

  • VG Trier, 15.09.2015 - 1 K 188/15

    Verzögerte Begründung eines Beamtenverhältnisses -hier verneint

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1990 - 4 S 1268/90

    Keine Residenzpflicht für Schulleiter - Stellenbesetzung - wohnen am Schulort

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 5 A 378/11

    Zum Schadensersatzbegehren eines Beamten wegen rechtswidriger Versetzung in den

  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung

  • VG München, 30.09.2021 - M 5 K 18.5832

    Schadensersatzpflicht des Dienstherrn bei falscher Auskunft nach

  • VG Stuttgart, 08.07.2003 - 17 K 5318/02

    Krankheit infolge mangelhafter Räume weder Dienstunfall noch Berufskrankheit

  • VG Ansbach, 11.11.2008 - AN 1 K 08.00772

    Schädliche Dauereinwirkungen (schadstoffbelastete Raumluft im Dienstzimmer) weder

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.11.2002 - VK 8/01
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.11.2002 - VK 8/01
  • BVerwG, 18.08.1967 - VI C 105.65

    Anspruch auf Zuweisung einer Dienstwohnung - Festsetzung einer

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