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   BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68   

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BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68 (https://dejure.org/1971,144)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1971 - VI C 39.68 (https://dejure.org/1971,144)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - VI C 39.68 (https://dejure.org/1971,144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet - Festsetzung und Änderung des Kaufkraftausgleichs - Auswirkungen von unvorhersehbaren Entwicklungen des Preisindexes - Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Rechtswidrigkeit bei Grenzen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 139
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 127.60

    Rechtliche Ausgestaltung der Entschädigung eines Bäckermeisters und

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    Unter solchen Umständen wird eine Zurückverweisung, da jede Entscheidung "in der Sache selbst" fehlt, überwiegend, besonders auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats, für zulässig gehalten (soUrteil vom 12. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959, 236] zu dem inhaltsgleichen § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO 165 undUrteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 130 RdNr. 2; Redeker-von Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 130 Anm. 6; Schunck-De-Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 130 Anm. 2 b aa; Köhler, VwGO, § 130 Anm. III 1).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    In jedem Fall ist die Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Kaufkraftausgleichs durch den Bundesminister des Innern - BMI - im vorliegenden Verfahren zu prüfen (vgl. dazu BVerwGE 26, 31 [42 ff.] und 32, 148 [154, 155]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach dargelegt, daß Eingriffe in den Rechtskreis des Bürgers durch Verwaltungsmaßnahmen - gemessen am Rechtsstaats-, am Gewaltenteilungs- und am Rechtsschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 19 Abs. 4 GG) - erlaubt sind, wenn die Verwaltung dazu im Gesetz ermächtigt ist und ihre Entscheidungen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für die Bürger voraussehbar sind (BVerfGE 8, 274 [525] und 9, 137 [147]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    In jedem Fall ist die Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Kaufkraftausgleichs durch den Bundesminister des Innern - BMI - im vorliegenden Verfahren zu prüfen (vgl. dazu BVerwGE 26, 31 [42 ff.] und 32, 148 [154, 155]).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    Allerdings könnte daran gedacht werden, ob die für die Anweisung der Dienstbezüge zuständige Behörde bei der Durchführung einer nicht durch eine Änderung der tatsächlichen Kaufkraftunterschiede bedingten drastischen Herabsetzung des Kaufkraftausgleichs in Anwendung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze über den Vertrauensschutz (vgl. besonders BVerwGE 9, 251 [253 ff.]) es berücksichtigen müßte, wenn der Beamte im Vertrauen auf die bisherige Berechnung des Kaufkraftausgleichs langfristige Verbindlichkeiten eingegangen ist, von denen er sich nicht plötzlich lösen kann.
  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    An anderer Stelle hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß eine weitgefaßte gesetzliche Ermächtigung nicht zu vermeiden ist, wenn die Verwaltung wirtschaftliche Situationen bewältigen muß, die sich laufend ändern und sich deshalb einer festen Dauerregelung entziehen (BVerfGE 14, 105 [113 f.]).
  • BVerwG, 13.12.1958 - VI C 198.56
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    Unter solchen Umständen wird eine Zurückverweisung, da jede Entscheidung "in der Sache selbst" fehlt, überwiegend, besonders auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats, für zulässig gehalten (soUrteil vom 12. Dezember 1958 - BVerwG VI C 198.56 - [MDR 1959, 236] zu dem inhaltsgleichen § 90 Abs. 1 Buchst. a MRVO 165 undUrteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 127.60 - Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., § 130 RdNr. 2; Redeker-von Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 130 Anm. 6; Schunck-De-Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 130 Anm. 2 b aa; Köhler, VwGO, § 130 Anm. III 1).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach dargelegt, daß Eingriffe in den Rechtskreis des Bürgers durch Verwaltungsmaßnahmen - gemessen am Rechtsstaats-, am Gewaltenteilungs- und am Rechtsschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 19 Abs. 4 GG) - erlaubt sind, wenn die Verwaltung dazu im Gesetz ermächtigt ist und ihre Entscheidungen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für die Bürger voraussehbar sind (BVerfGE 8, 274 [525] und 9, 137 [147]).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

    Die Bestimmung der Höhe des Kaufkraftausgleichs durch Rechtsverordnung ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Mai 1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139, 143 f.) [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68].

    Die Festlegung des Umfangs des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs durch ministerielle Bestimmung ist gerichtlich überprüfbar (vgl. BVerwGE 38, 139, 140) [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68].

    Er paßt die Dienstbezüge zur Erhaltung der Kaufkraft den durch das Währungs- und Preisgefälle bedingten veränderten Verhältnissen im Ausland an, um sicherzustellen, daß der mit der Besoldung verfolgte Zweck, dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Besoldung zu gewähren, auch bei dienstlichem Wohnsitz des Beamten außerhalb des Währungsgebietes der Deutschen Mark erhalten bleibt (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Mai 1971 - VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139, 143 f.) [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68].

    Nicht erforderlich ist dagegen, daß jede geringfügige Schwankung der Kaufkraft Berücksichtigung findet; vielmehr kann eine gewisse Pauschalierung erfolgen (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Mai 1971, aaO S. 146 und BVerwG Urteil vom 26. Oktober 1995, aaO).

    Die Festsetzung des Kaufkraftausgleichs muß lediglich auf der korrekten Anwendung einer wissenschaftlich haltbaren Berechnungsmethode und ggf. einer angemessenen zeitlichen und örtlichen Pauschalierung beruhen (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Mai 1971, aaO S. 146 f.).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Die Bestimmung der Höhe des Kaufkraftausgleichs durch Rechtsverordnung ist nicht erforderlich (BVerwGE 38, 139 [141 ff. ]).

    Diese Festlegung durch die Exekutive ist im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits über den Umfang des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs gerichtlich überprüfbar (BVerwGE 38, 139 [140]).

    Bereits nach § 2 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 18. Dezember 1963 (BGBl I S. 917), wonach der Bundesminister des Innern "bestimmte", inwieweit die Kaufkraft der Dienstbezüge durch Zu- oder Abschläge sicherzustellen ist, war diesem "eine gewisse Freiheit in der Auswahl der Berechnungsmethode" und die Möglichkeit "der Pauschalierung" eingeräumt (BVerwGE 38, 139 [144 f. ]).

    Sinn und Zweck des Kaufkraftausgleichs ist es, in Erfüllung der Fürsorgepflicht sicherzustellen, daß dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Alimentation auch bei dienstlichem Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets erhalten bleibt (BVerwGE 38, 139 [144]).

    Dabei sind die Toleranzgrenzen statistisch bedingter Ungenauigkeiten sowie - um ein ständiges Reagieren auf kurzfristige und geringfügige Schwankungen des Kaufkraftunterschieds zu vermeiden (vgl. BVerwGE 38, 139 [145]) - Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23

    Erfordernis einer weiteren Verhandlung ohne Entscheidungsreife der Sache; Klage

    Darüber hinaus ist das Tatbestandsmerkmal in entsprechender Anwendung der Norm zu bejahen, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ).

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - (BVerwGE 38, 139 ) und zu dessen Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - (NVwZ 1982, 500) liegt nicht vor.

    Vielmehr verneinen sie eine solche Entscheidung, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ), ohne das Fehlen einer Sachentscheidung bei einer Klageabweisung durch Prozessurteil in Abrede zu stellen.

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 23.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

    Die Bestimmung der Höhe des Kaufkraftausgleichs durch Rechtsverordnung ist nicht erforderlich (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Diese Festlegung durch die Exekutive ist im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits über den Umfang des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs gerichtlich überprüfbar (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Bereits nach § 2 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 18. Dezember 1963 (BGBl I S. 917), wonach der Bundesminister des Innern "bestimmte", inwieweit die Kaufkraft der Dienstbezüge durch Zu- oder Abschläge sicherzustellen ist, war diesem "eine gewisse Freiheit in der Auswahl der Berechnungsmethode" und die Möglichkeit "der Pauschalierung" eingeräumt (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Sinn und Zweck des Kaufkraftausgleichs ist es, in Erfüllung der Fürsorgepflicht sicherzustellen, daß dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Alimentation auch bei dienstlichem Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets erhalten bleibt (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Dabei sind die Toleranzgrenzen statistisch bedingter Ungenauigkeiten sowie - um ein ständiges Reagieren auf kurzfristige und geringfügige Schwankungen des Kaufkraftunterschieds zu vermeiden (vgl. BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]) - Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 25.94

    Anspruch auf die Gewährung von Kaufkraftausgleich - Fortrechnung von durch

    Die Bestimmung der Höhe des Kaufkraftausgleichs durch Rechtsverordnung ist nicht erforderlich (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Diese Festlegung durch die Exekutive ist im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits über den Umfang des besoldungsrechtlichen Kaufkraftausgleichs gerichtlich überprüfbar (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Bereits nach § 2 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom 18. Dezember 1963 (BGBl I S. 917), wonach der Bundesminister des Innern "bestimmte", inwieweit die Kaufkraft der Dienstbezüge durch Zu- oder Abschläge sicherzustellen ist, war diesem "eine gewisse Freiheit in der Auswahl der Berechnungsmethode" und die Möglichkeit "der Pauschalierung" eingeräumt (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Sinn und Zweck des Kaufkraftausgleichs ist es, in Erfüllung der Fürsorgepflicht sicherzustellen, daß dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Alimentation auch bei dienstlichem Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets erhalten bleibt (BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).

    Dabei sind die Toleranzgrenzen statistisch bedingter Ungenauigkeiten sowie - um ein ständiges Reagieren auf kurzfristige und geringfügige Schwankungen des Kaufkraftunterschieds zu vermeiden (vgl. BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]) - Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auch setzt ihre Wirksamkeit keine formelle Verkündung voraus (vgl. BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68]).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist freilich eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 = Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 3; Beschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings eine sinngemäße Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum Kern des Streites versperrt hat (Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 = Buchholz 232 § 86 BBG Nr. 3 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 3 C 8.11 - Buchholz 442.16 § 29 StVZO Nr. 1 = juris Rn. 18; Beschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Das VG hat - mit der Folge der Zulässigkeit einer Zurückverweisung durch das OVG - auch dann nicht "in der Sache selbst" entschieden, wenn es zum eigentlichen Gegenstand des Streits deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weichen falsch gestellt hat (im Anschluß an BVerwGE 38, 139, 146) [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68].

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinemUrteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139 [146] ausgesprochen, daß es - in sinngemäßer Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - an einer Entscheidung "in der Sache selbst" auch dann fehlt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vortrage - im Fall des Urteils vom 26. Mai 1971: durch die Annahme, daß ein bestimmter Punkt der Regelung durch Rechtsverordnung bedürfe und daher die vorhandene Verwaltungsanordnung nicht ausreiche - die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum eigentlichen Gegenstand des Streites versperrt hat.

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Damit soll sichergestellt werden, dass der mit der Besoldung verfolgte Zweck, dem Beamten die dem jeweiligen Amt und seinen persönlichen Verhältnissen angemessene Besoldung zu gewähren, auch bei einem dienstlichen Wohnsitz außerhalb des deutschen Währungsgebiets erhalten bleibt (vgl. BAG 21. November 1996 - 6 AZR 222/96 - zu II 2 der Gründe; BVerwG 26. Mai 1971 - VI C 39.68  - BVerwGE 38, 139, 143  f.) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 2966/00

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung ; Qualifizierung eines

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81

    Fehlende Entscheidung "in der Sache selbst" durch das VG; Zurückverweisung durch

  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 31.96

    Kaufkraftausgleich - Zuschläge - Abschläge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10

    Widerruf der Gutachtentätigkeit eines TÜV-Ingenieurs

  • LAG Köln, 09.01.1991 - 5 Sa 603/89

    Kaufkraftausgleich für Angestellte im öffentlichen Dienst im Ausland; Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2240/11

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht nach § 130 Abs 1 Nr 2 VwGO

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 11 S 1442/02

    Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung im Eilverfahren;

  • VGH Hessen, 22.09.1993 - 1 UE 498/86

    Festsetzung des Kaufkraftausgleichs für Beamte im Ausland als

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 61/80

    Rechtsbehelfsbelehrung - Erforderlicher Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 4 S 2191/00

    Beamtenversorgung - Gesetzesvorbehalt - Frankenversorgung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2013 - 2 S 889/13

    Zur Bezeichnung des Abgabenschuldners und zur Prozessführungsbefugnis bei einer

  • VGH Hessen, 16.09.1987 - 5 UE 1176/87

    Erstattungsfähige Kosten bei Reparatur einer Wasseranschlußleitung - hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2016 - A 11 S 2011/16

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der

  • OVG Sachsen, 20.04.2017 - 3 A 809/16

    Isolierte Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung, Zurückverweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2021 - 2 MB 9/21

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17

    Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung für Beamte, Richter und

  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 4 EO 1214/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zurückverweisung;

  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 14 B 12.1682

    Rückforderung überzahlter Besoldung; Kaufkraftausgleich; Verwaltungsaktcharakter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 20 A 3106/96

    Fristauslösende Anhörungsmitteilung; Namensabkürzung; Unterschriftserfordernis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1980 - 2 A 2186/79

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19

    Klageart bei Anspruch eines Lehrers auf Ausgleich für geleistete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 9 A 5335/97

    Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides über Grundbesitzabgaben;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 18 B 1097/08

    Zurückverweisung angenommene Unzuständigkeit

  • VG Augsburg, 22.12.2011 - Au 2 K 10.341

    Die Festsetzung des Kaufkraftausgleichs (§ 55 BBesG) hat aufgrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 9 A 5338/97

    Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides über Grundbesitzabgaben; Erhebung

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92

    Ermittlungsverfahren; Aufbewahrung ; Personenbezogene Daten;

  • VG Düsseldorf, 17.04.2002 - 10 K 4258/01

    Anspruch eines Soldaten mit Einsatz im Ausland auf Zahlung eines höheren

  • VG Düsseldorf, 17.04.2002 - 10 K 3478/01

    Ausgestaltung des besoldungsrechtlichen Anspruchs eines Soldaten auf Zeit auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 9 A 5336/97

    Rechtmäßigkeit eines Entwässerungsgebührenbescheides; Anschluss eines Grundstücks

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