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   BVerwG, 30.06.1978 - VI C 43.76   

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BVerwG, 30.06.1978 - VI C 43.76 (https://dejure.org/1978,799)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1978 - VI C 43.76 (https://dejure.org/1978,799)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1978 - VI C 43.76 (https://dejure.org/1978,799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Pflicht zur Entfernung getilgter Vorstrafen aus den Personalakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalakten - Verwertungsverbot - Getilgte Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO § 199; BZRG § 49 Abs. 1; BlnLDO § 112

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 102
  • MDR 1978, 1048
  • DVBl 1978, 1001
  • DÖV 1978, 772
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    Einen Entfernungsanspruch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 85 LBG = § 79 BBG) nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [104]; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - [NJW 1978, 124]).

  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 50.78

    Nichtzulassung einer Revision - Stellungnahme eines für die dienstliche

    Ebenso wie das Berufungsgericht ist auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinen Urteil vom 15. November 1963 (a.a.O.) ersichtlich von der - auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herausgestellten - Regel ausgegangen, daß grundsätzlich alle den Beamten in seinem Dienstverhältnis betreffenden Vorgänge unabhängig von ihrer Richtigkeit zu den Personalakten genommen werden müssen und dort auch zu bleiben haben, dem Beamten also grundsätzlich kein Entfernungs-, sondern nur ein Berichtigungsanspruch zugebilligt werden kann (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Beamten hinsichtlich solcher Vorgänge, die - unabhängig von der Richtigkeit ihres Inhalts - in die Personalakten aufgenommen werden müssen, weil sie ihn in seinem Dienstverhältnis betreffen (vgl. hier § 106 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - GBl. S. 225 -), mit Rücksicht auf das Gebot der Vollständigkeit der Personalakten ein Entfernungsanspruch auch dann nicht zusteht, wenn die Vorgänge rechtsfehlerhaft in die Personalakten gelangt sind; dem schutzwürdigen Interesse des Beamten werde in solchen Fällen durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend Genüge getan (BVerwGE 15, 3 [12 f.]; 50, 301 [308]; 56, 102 [104]; Beschlüsse vom 13. August 1971 - BVerwG 2 B 31.71 -, vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 B 40.71 - und vom 16. November 1971 - BVerwG 6 B 7.71 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nrn. 12, 14 und 15]).

    Handelt es sich hiernach bei der genannten Stellungnahme um einen Vorgang, der der Sache nach in die Personalakten gehört und in diese sogar aufgenommen werden mußte, so kommt angesichts des Gebots, die Lückenlosigkeit der Darstellung des historischen Geschehensablaufs zu sichern, und des auf diesem Gebot fußenden Prinzips der Vollständigkeit der Personalakten eine Entfernung oder ein teilweises Unkenntlichmachen nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 56, 102 [104 f.]).

  • VG Stuttgart, 15.12.1992 - 14 K 198/92

    Verfassungstreue bei Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum

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  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2013 - 12 K 1564/10

    Fachhochschulprofessoren müssen Schadensersatz leisten

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1969 - 2 C 55/73 -, BVerwGE 34, 123 ff. (juris Rz. 39), vom 29. Januar 1976- 2 C 55/73 -, BVerwGE 56, 102 ff. (juris Rz. 39) und vom 12. Oktober 1978 - 2 C 6/78 -, BVerwGE 56, 315 ff. (juris Rz. 38); Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis,7. Aufl., § 8 Rz. 40.
  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 1 UE 2783/84

    Disziplinarrechtliche Vermittlungsakte - Bestandteil der Personalakte -

    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff (vgl. etwa Beschluß vom 20.2.1989, Dokumentarische Berichte 1989, 141 unter Hinweis auf BVerwGE 56, 102, 103 f.; 59, 355, 356 mit weiteren Nachweisen) gehören zu den vollständigen Personalakten alle den Beamten "betreffende Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen".

    Demgegenüber hat aber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung einen Entfernungsanspruch, wie ihn der Kläger im vorliegenden Falle ursprünglich geltend gemacht hat, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn anerkannt, wenn Vorgänge in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.2.1989, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwGE 50, 301; 56, 102, 104; 59, 355, 357).

  • BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten -

    Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff gehören zu den vollständigen Personalakten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 LBG - ebenso wie nach der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 90 Satz 1 Halbsatz 2 BBG - alle ihn "betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen" (BVerwGE 56, 102 [BVerwG 30.06.1978 - 6 C 43/76]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - 10 Sa 2113/09

    Berechtigtes betriebliches Interesse - Entfernung von Unterlagen aus der

    74 Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen "materiellen" Personalaktenbegriff (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1978 - VI C 43.76; Beschluss vom 31. Januar 1980 - 2 C 5/78), der sich die Berufungskammer auch für die Personalakte in einem Arbeitsverhältnis des Öffentlichen Dienstes anschließt, gehören zu den vollständigen Personalakten alle den Beschäftigten betreffenden Vorgänge, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen.
  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 19.84

    Anforderungen an die Abweichung - Voraussetzungen für die Anerkennung eines

    Im übrigen knüpft die von der Beschwerde beanstandete Formulierung des Berufungsgerichts (UA S. 8) an die in dem erwähnten Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der nur ausnahmsweise ein Entfernungsanspruch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt worden ist, die weder zu den obligatorischen noch zu den fakultativen Bestandteilen der Personalakten gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [308 f.]; 56, 102 [104]; 59, 355 [357]).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

    Im übrigen knüpft die von der Beschwerde beanstandete Formulierung des Berufungsgerichts (UA S. 7) an die in dem erwähnten Urteil herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der nur ausnahmsweise ein Entfernungsanspruch unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt worden ist, die weder zu den obligatorischen noch zu den fakultativen Bestandteilen der Personalakten gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 32/77]; 59, 355 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen

    Damit - so meint die Beschwerde - weiche das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1961 - BVerwG 2 C 177.58 -(BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - BVerwG II C 177.58]) ab, wonach alle auf die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Bediensteten bezüglichen Urkunden und aktenmäßig festgehaltenen Vorgänge zu seinen Personalakten gehören (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. auch BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16.60] [14]; 56, 102 [103 f.]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6]).
  • OVG Berlin, 26.05.1987 - 4 B 115.86
  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

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