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   BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72   

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https://dejure.org/1975,59
BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72 (https://dejure.org/1975,59)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1975 - VI C 44.72 (https://dejure.org/1975,59)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1975 - VI C 44.72 (https://dejure.org/1975,59)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes Amt - Kommunale Wahlbeamte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 64
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.03.1968 - VI C 11.67
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in anderem Zusammenhang allgemein ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG VI C 11.67 - [Buchholz 235.12 § 26 LBesG Berlin Nr. 6] mit weiteren Nachweisen), gibt es weder einen beamtenrechtlichen Grundsatz, wonach ein einmal bestehendes Besoldungs- und daraus resultierendes Laufbahngefüge nicht verändert werden dürfte, noch einen solchen, wonach bestehende Beförderungsaussichten überhaupt unangetastet bleiben müßten.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
    Für funktionsgebundene Ämter (vgl. dazu BVerwGE 40, 229 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 11/70] [229, 230]), die hier zur Erörterung stehen, gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
    Die im Zuge der Eingliederung des Beamten in die Behördenorganisation und seiner tatsächlichen Verwendung erforderliche Übertragung eines abstrakt funktionellen und eines konkret funktionellen Amtes (zu diesen beiden Amtsbegriffen vgl. BVerwGE 40, 104 [107]) folgt dem statusrechtlichen Amt; der Beamte hat grundsätzlich Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes.
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 43.72
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72
    Die Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch das ebenfalls am 11. Juli 1975 verkündete Urteil - BVerwG VI C 43.72 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Zwar hat der Beamte einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne entsprechenden Amts im konkret-funktionellen Sinne, d.h. eines amtsgemäßen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 33/80]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]).

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Verbindung mit der Relation zu anderen Ämtern und deren Zuordnung zu den Besoldungsgruppen und der laufbahnrechtlichen Einordnung wird abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung (die für die Wertigkeit des Amts maßgebenden Faktoren) und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwGE 49, 64 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]; 65, 253 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 308/81]; 270 [BVerwG 24.10.1975 - VII P 11/73]; 69, 24 [BVerwG 14.02.1984 - 1 C 81/78]; 87, 310 [BVerwG 21.01.1991 - 3 N 1/88]; st. Rspr.).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Das bedeutet aber auch, dass der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (Urteile vom 11. Juli 1975 BVerwG 6 C 44.72 BVerwGE 49, 64 , vom 28. November 1991 BVerwG 2 C 41.89 BVerwGE 89, 199 und vom 3. März 2005 a.a.O. S. 109, stRspr).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Der Beamte hat deshalb Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs" (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ; BVerwG, Urteile vom 11. Juli 1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 25).
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