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   BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59   

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BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59 (https://dejure.org/1961,80)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1961 - VI C 83.59 (https://dejure.org/1961,80)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1961 - VI C 83.59 (https://dejure.org/1961,80)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 102
  • NJW 1962, 265
  • JR 1961, 436
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 135 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52]) weise Art. 3 Abs. 1 GG den Gesetzgeber an, Gleiches gleich, aber auch Ungleiches seiner.

    Dort ist weiter zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere auf BVerfGE 3, 58 [153] und BVerfGE 8, 1 [13], dargetan, daß § 158 BBG auch unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums unbedenklich ist.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Dort ist weiter zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere auf BVerfGE 3, 58 [153] und BVerfGE 8, 1 [13], dargetan, daß § 158 BBG auch unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und im Hinblick auf die durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums unbedenklich ist.
  • BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Der erkennende Senat hat sich mit der Vorgängervorschrift - § 127 DBG - und in diesem Zusammenhang auch mit § 158 BBG in seinem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) und mit einer Parallelvorschrift - § 145 LEG Berlin - in seinem Urteil vom 22. Februar 1961 (BVerwG VI C 38.59) befaßt.
  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 385.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Auch der erkennende Senat hat bereits die Möglichkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen im Hinblick auf Art. 14 und 33 Abs. 5 GG geprüft und bejaht (BVerwGE 10, 255 [257]).
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Der erkennende Senat hat sich mit der Vorgängervorschrift - § 127 DBG - und in diesem Zusammenhang auch mit § 158 BBG in seinem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) und mit einer Parallelvorschrift - § 145 LEG Berlin - in seinem Urteil vom 22. Februar 1961 (BVerwG VI C 38.59) befaßt.
  • BVerwG, 09.05.1958 - VI C 242.56
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    Die Ruhensregelung auszudehnen auch auf Fälle, in denen der Unterhalt bereits durch sonstige Einkünfte gesichert erscheint, wäre sogar - außer in Notzeiten - im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG bedenklich (vgl. BVerwGE 7, 45 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BGH, 30.01.1956 - III ZR 162/54

    Ruhegehalt und Nebeneinkommen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59
    In diesen Fällen brauchte zwar nicht entschieden zu werden, ob die Ruhensregelung des § 158 BBG mit höherrangigem Recht vereinbar sei; doch ist der Senat davon ausgegangen, ebenso wie der Bundesgerichtshof (zu § 127 DBG), in seinem Urteil vom 30. Januar 1956 (BGHZ 20, 15 = ZBR 1956 S. 130).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Dies um so weniger, als solche einschränkenden Regelungen gerade auch dem Sinn des Alimentationsgrundsatzes und der Vorstellung von der einheitlichen, umfassenden Dienstleistungspflicht des Beamten (vgl. hierzu BVerwGE 12, 102 [103 f.]; BGHZ 20, 15 [23]) entsprechen.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Dieses nimmt die Beteiligten als ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (vgl. § 2 Abs. 1 BRRG , § 2 Abs. 1 BBG ) umfassend rechtlich in Anspruch (vgl. BVerfGE 44, 249 (264); 55, 207 (238); 61, 43 (56); siehe zur einheitlichen, umfassenden Dienstleistungspflicht auch BVerwGE 12, 102 (103 f.) sowie BGHZ 20, 15 (23)).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Sinn dieser Bestimmungen darin zu erblicken, daß das Verwendungseinkommen oder die neuen Versorgungsbezüge des Beamten ebenso wie sein Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließen, und daß diese, als Ganzes betrachtet, durch den Unterhalt des Beamten nicht zweimal belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet werden (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1 [4]; 25, 291 [294];Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [Buchholz 232 158 BBG Nr. 19]; vgl. BGHZ 20, 15 [20]).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat schon in BVerwGE 12, 102 (105) [BVerwG 08.03.1961 - VI C 83/59] ausgesprochen, es sei Kennzeichen jeder typisierenden Regelung, wie es gesetzliche Vorschriften in aller Regel sein müßten, daß in Grenzfällen der hinter der Regelung stehende Sinn sich mitunter nicht mehr recht auswirke, und daß (nur) dann, wenn das zu unerträglichen Ergebnissen führe, hierfür mit den wiederum in der Rechtsordnung selbst zur Verfügung gestellten Mitteln (etwa in Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben) Abhilfemöglichkeit bestehe.

    Die Anwendung der Ruhensvorschriften führt im vorliegenden Fall auch nicht zu einem vom Sinn der gesetzlichen Regelung nicht mehr gedeckten unerträglichen Ergebnis (BVerwGE 12, 102 [105]).

    Nach alledem war der Beklagte gemäß 158 Abs. 1, 160 Abs. 1 BBG (a.F.) berechtigt, sowohl das Verwendungseinkommen als auch die neuen Versorgungsbezüge des Klägers auf dessen Ruhegehalt nach den Gesetz zu Art. 131 GG anzurechnen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen die Ruhensvorschriften im übrigen weder gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG noch gegen den durch Art. 3 GG gewährleisteten Gleichbehandlungsgrundsatz und die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (BVerwGE 12, 102 [106]; 25, 291 [294]; 51, 226 [228] mit Hinweis auf BVerfGE 27, 364 [374 f.] und 33, 44 [51 f.]Beschluß vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - [Buchholz 237.7 168 LBG NW Nr. 3 = ZBR 1979, 186]).

  • VGH Hessen, 01.10.2009 - 8 A 1891/09

    Umfang der Ruhensregelung des BMinG § 20 Abs 1

    Dabei geht es nicht nur um einen einzigen Versorgungsträger, es soll vielmehr eine doppelte Belastung der öffentlichen Hand unter dem Gesichtspunkt der Einheit öffentlicher Haushalte verhindert werden; aus welcher öffentlichen Kasse die entsprechende Alimentierung des Beamten fließt, ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. schon BVerwG, Urteile vom 8. März 1961 - VI C 83.59 - BVerwGE 12 S. 102 f. = NJW 1962 S. 265, vom 15. Oktober 1965 - VI C 164.62 - BVerwGE 22 S. 225 [227] = DÖD 1966 S. 37 und vom 7. Februar 1968 - VI C 57.65 - BVerwGE 29 S. 118 [121] = DÖD 1968 S. 78 = juris Rdnr. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - BVerfGE 55 S. 207 [238 f.] = NJW 1981 S. 971 = juris Rdnr. 107; Gerke/Schmidt a.a.O. Erl.

    Es liegt deshalb eine sachlich vertretbare, jedenfalls nicht willkürliche und damit nicht verfassungswidrige Gesamtregelung vor, auch wenn sie in besonderen Fallgestaltungen oder bei Grenzfällen im Einzelnen zu Benachteiligungen und nicht immer ganz konsequenten Ergebnissen führen mag (vgl. schon BVerfG, Urteil vom 8. März 1981 - VI C 83.59 - BVerfGE 12 S. 102 [104]).

  • OVG Bremen, 04.09.2019 - 2 LA 289/18

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verwendungseinkommen; Besoldung und Versorgung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit solchen Einwänden bereits in seinem Urteil vom 8. März 1961 - VI C 83.59 -, NJW 1982, 265 (266), auseinandergesetzt und diese aus folgenden grundlegenden Erwägungen zur Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgeber und Gerichten verworfen:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vereinbarkeit von Vorschriften, die mit § 64 Abs. 7 BremBeamtVG inhaltlich identisch waren, mit dem Grundgesetz schon mehrfach bestätigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1961 - VI C 83.59 -, NJW 1962, 265 f.; Urt. v. 16.7.1984 - 6 C 45/82 -, juris Rn. 20; Urt. v. 10.3.1987 - 2 C 21/85 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 18.6.1993 - 2 B 71/93 -, juris Rn. 3; Urt. v. 30.1.1997 - 2 C 36/95 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 3.9.2015 - 2 B 29/14 -, juris Rn. 13 f.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 8.3.1961 - VI C 83.59 -, NJW 1962, 265 ausgeführt: "Dass das geltende Recht diese beiden Fallgruppen auseinanderhält und unterschiedlich behandelt, kann also nicht willkürlich sein.

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht der Revision verstößt - wie der erkennende Senat zu der entsprechenden Vorschrift des § 158 BBG bereits in BVerwGE 12, 102 entschieden hat und woran festzuhalten ist -die Regelung des § 165 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 LBG 1954, § 168 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 LBG 1962 nicht gegen das Grundgesetz.

    Im übrigen kann zum Sinn und Zweck der gesetzlichen Ruhensregelung auf die Entscheidungen in BVerwGE 12, 102; 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]und 25, 291 (294) verwiesen werden.

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Diesem Gedanken trägt die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerwGE 12, 102 ff.) - Vorschrift des § 158 BBG dadurch Rechnung, daß sie für den Fall des Zusammentreffens von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus Verwendung im öffentlichen Dienst in gewissem Umfang das Ruhen der Versorgungsbezüge, also deren Nichtauszahlung, bestimmt.
  • BVerwG, 05.12.1968 - I C 41.67

    Voraussetzungen der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Rückwirkende

    Die Ruhensregelung des § 165 LBG 54 ist - wie alle gleichartigen beamtenrechtlichen Regelungen (z.B. § 127 des Deutschen Beamtengesetzes, § 158 des Bundesbeamtengesetzes, § 83 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, § 168 LBG 62) - von dem Grundgedanken getragen, daß der Beamte oder der aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsberechtigte eine angemessene Alimentation aus öffentlichen Mitteln erhalten soll und daß die öffentlichen Mittel, soweit sie zumindest teilweise einer einheitlichen Finanz- oder Wirtschaftshoheit unterliegen, als Einheit anzusehen - sind und deshalb nicht doppelt belastet werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 158 BBG Nr. 13 = ZBR 1966 S. 285] mit Hinweis auf BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103] und BGHZ 20, 15 [22]).

    Daß die Anwendung der Ruhensregelung des § 165 LBG 54 auch in Fällen rückwirkender Besoldungserhöhungen nicht gegen höherrangige Rechtsnormen, insbesondere solche des Verfassungsrechts (vgl. z.B. Art. 3, 14 oder 33 Abs. 5 GG), verstößt, hat der erkennende Senat bereits in seinem vorerwähnten Urteil vom 29. März 1966 - BVerwG II C 44.64 - unter Bezugnahme auf die in BVerwGE 12, 102 abgedruckte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1961 und mit Hinweis darauf ausgeführt, daß der im öffentlichen Dienst wiederverwendete Versorgungsempfänger durch eine rückwirkende Korrektur der Ruhensberechnung - insgesamt gesehen - wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird als vor der Besoldungserhöhung.

    Solche besonderen Umstände liegen hier schon deshalb nicht vor, weil die Ruhensvorschriften den Kernbestand des dem Versorgungsberechtigten zu gewährenden Unterhalts aus öffentlichen Mitteln von vornherein nicht antasten, sondern nur eine Doppelbelastung der als Ganzes zu betrachtenden öffentlichen Mittel verhindern sollen (BVerwGE 9, 314 [315]; 12, 102 [103]; 22, 1; 25, 291 [294, 298]).

  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 167.60

    Verfassungsmäßigkeit von Anrechnungsvorschriften im öffentliche Dienst -

    Der Senat hat diese Frage für § 158 BBG ausdrücklich entschieden durch sein der Klägerin bekanntgegebenes Urteil vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 102); seine eingehenden Ausführungen darüber, weshalb die Ruhensregelung des § 158 BBG nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, beantworten die gleiche Frage auch für die entsprechende Vorschrift des § 165 LBG (NW).

    In dem vorgenannten Urteil ist insbesondere (BVerwGE 12, 103 [BVerwG 08.03.1961 - VI C 83/59] und 104) ausgeführt:.

    Gründe des Urteils vom 8. März 1961 (BVerwGE 12, 102) Bezug genommen.

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    In seiner speziellen Erscheinungsform der "einen Quelle" öffentlicher Mittel wird er insbesondere zur Rechtfertigung der auf § 83 Abs. 1 BRRG fußenden Ruhensregelungen angeführt, nach denen der Dienstherr als Schuldner an sich erdienter Versorgungsbezüge diese zu kürzen hat, wenn der pensionierte Beamte noch weiterhin im öffentlichen Dienst Arbeit annimmt (vgl. BVerwGE 12, 102); umgekehrt könnten gerade Fälle der vorliegenden Art so liegen, daß in einer ausgewogenen Rechtsordnung dieser Gedanke der "einen Quelle" den Dienstherrn, hier als Gläubiger einer zwar wirksam vereinbarten Forderung auf Rückerstattung an sich gesetzeskonform gezahlter Dienstbezüge, doch immerhin zu abwägendem billigen Ermessen nötigen müßte, wenn er wegen "Abwanderung" des Beamten zu einem anderen öffentlichen Dienstherrn die Eintreibung ins Auge faßt.
  • BGH, 25.05.1977 - IV ZR 13/76

    VBL-Versorgungsrente und Ruhegeld

  • BVerwG, 25.02.1981 - 6 B 18.81

    Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Angriffen auf die

  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 44.64

    Rückforderung von Dienstbezügen - Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides -

  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1971 - II C 21.68

    Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 624/76

    Höchstgrenze - Versorgungsbezüge - Einkommen - Verwendung - Öffentlicher Dienst -

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des §

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

  • BAG, 07.06.1979 - 3 AZR 134/78

    Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Hinterbliebenenversorgung - Versorgung

  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 53.75

    Anforderungen an die Darlegung der Abweichungsrüge - Klärungsbedürftigkeit der

  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 25.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.10.1965 - VI C 164.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.07.1971 - II B 4.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 29.09.1967 - II B 21.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.12.1972 - II B 53.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Alimentation

  • BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.1991 - 2 A 12386/90

    Soldatenversorgung - Verwendung im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 10.03.1965 - VI C 3.63

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 3 ZB 11.2896

    Beamtenrecht Anrechnung verschiedener Versorgungsleistungen aufeinander;

  • BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 170.60
  • VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 5735/04

    Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten

  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

  • BVerwG, 21.05.1968 - VI B 44.67

    Anwendung der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften auf

  • OLG Hamm, 17.02.1992 - 8 U 153/91
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1967 - V A 108/64

    Anrechnung des Einkommens aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auf ein

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