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   BVerwG, 23.10.1957 - VI C 95.56   

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https://dejure.org/1957,1430
BVerwG, 23.10.1957 - VI C 95.56 (https://dejure.org/1957,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1957 - VI C 95.56 (https://dejure.org/1957,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1957 - VI C 95.56 (https://dejure.org/1957,1430)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auch insoweit kann an die Rechtsprechung zu § 8 BWGöD angeknüpft werden (vgl. u.a. Urteil vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 - Buchholz 233 § 8 BWGöD Nr. 6, wonach es für ein Fördern i.S. dieser Regelung unbeachtlich ist, ob sich der Betreffende über die weitere politische Entwicklung geirrt hat).
  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

    Bei der Prüfung der Frage, ob der Kläger die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 BWGöD erfüllt, wird das Oberverwaltungsgericht die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 - zu berücksichtigen haben.
  • VG Greifswald, 21.04.2009 - 2 A 2004/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Ausgleichsleistungen nach den

    Auch insoweit kann an die Rechtsprechung zu § 8 BWGöD angeknüpft werden (vgl. u.a. Urteil vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 - Buchholz 233 § 8 BWGöD Nr. 6, wonach es für ein Fördern i.S. dieser Regelung unbeachtlich ist, ob sich der Betreffende über die weitere politische Entwicklung geirrt hat).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.10.2008 - 4 K 1114/06

    Antrag auf Zahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

    Auch insoweit kann an die Rechtsprechung zu § 8 BWGöD angeknüpft werden (vgl. u.a. Urteil vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 - Buchholz 233 § 8 BWGöD Nr. 6, wonach es für ein Fördern i.S. dieser Regelung unbeachtlich ist, ob sich der Betreffende über die weitere politische Entwicklung geirrt hat).
  • BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 51.61

    Rechtsmittel

    Mit seiner Klage scheiterte der Kläger in drei Rechtszügen; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG VI C 95.56 - erging am 22. Oktober 1957.
  • BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 145.61

    Erneute Überprüfung der Zuständigkeit nach der rechtskräftigen Abweisung eines

    Mit seiner Klage blieb der Kläger in drei Rechtszügen erfolglos, weil er gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - in der Fassung vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 820) von der Wiedergutmachung ausgeschlossen sei (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1957 - BVerwG VI C 95.56 -).
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