Rechtsprechung
   BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50152
BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18 (https://dejure.org/2019,50152)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2019 - VI R 1/18 (https://dejure.org/2019,50152)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - VI R 1/18 (https://dejure.org/2019,50152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG VZ 2011
    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • Bundesfinanzhof

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung von Aufwendungen für eine Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten einer doppelten Haushaltsführung

  • rewis.io

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Anerkennung von Aufwendungen für eine Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten einer doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Mietwohnung, Berufliche Veranlassung, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Doppelte Haushaltsführung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.11.2017 - VI R 31/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG ist der Ort der langfristig und dauerhaft angelegten Arbeitsstätte (Senatsurteil vom 16.11.2017 - VI R 31/16, BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 11, m.w.N.).

    a) Aufwendungen für eine (Zweit-)Wohnung sind als Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht beruflich veranlasst (Senatsurteil in BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 20).

    Dies gilt für Unterkunftskosten nach der Rechtsprechung des BFH --wenn der Regelungsgegenstand des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wie im Streitfall betroffen ist-- auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 13.03.1996 - VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315; vom 22.04.1998 - XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216; vom 28.08.2014 - V R 22/14, Rz 19; in BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 22, und vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 36).

    Mietet ein Steuerpflichtiger eine Wohnung an, ohne dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen, kann er die Aufwendungen daher grundsätzlich nicht "ersatzweise" gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehen (s. Senatsurteile in BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 22, und vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 36).

  • BFH, 19.08.2004 - VI R 103/01

    Häusliches Arbeitszimmer: Erziehungsurlaub

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst (z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20; vom 19.08.2004 - VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48, und vom 02.12.2005 - VI R 63/03, BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329) und zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 09.07.2013 - IX R 21/12, Rz 14; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 95).

    Die bloße Behauptung, dass bestimmte Aufwendungen aus beruflichem Anlass entstanden sind, genügt insoweit nicht (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 48, m.w.N.).

  • BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15

    Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst (z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20; vom 19.08.2004 - VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48, und vom 02.12.2005 - VI R 63/03, BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329) und zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 09.07.2013 - IX R 21/12, Rz 14; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 95).

    Die Aufwendungen können als vergebliche Werbungskosten selbst dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennbare Beziehung zu den angestrebten Einkünften besteht (BFH-Urteil in BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 02.12.2005 - VI R 63/03

    Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst (z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20; vom 19.08.2004 - VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48, und vom 02.12.2005 - VI R 63/03, BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329) und zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 09.07.2013 - IX R 21/12, Rz 14; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 95).

    Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG sind Aufwendungen für eine Wohnung daher nur dann als vorab entstandene (und wie im Streitfall auch vergebliche) Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige endgültig den Entschluss gefasst hat, die Wohnung zukünftig im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung zu nutzen (zu vorab entstandenen Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer s.a. Senatsurteil in BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329, m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 3 K 3278/14

    Kosten für das Vorhalten einer Wohnung am zukünftigen Beschäftigungsort als

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.06.2017 - 3 K 3278/14 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1580 veröffentlichten Gründen statt.

  • FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich auch wesentlich von dem Sachverhalt, über den das FG Münster mit Urteil vom 12.06.2019 - 7 K 57/18 E (EFG 2019, 1278) zu entscheiden hatte.
  • BFH, 13.03.1996 - VI R 58/95

    Sind Eheleute vor und nach ihrer Heirat in derselben Stadt berufstätig, ist die

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Dies gilt für Unterkunftskosten nach der Rechtsprechung des BFH --wenn der Regelungsgegenstand des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wie im Streitfall betroffen ist-- auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt sind (BFH-Urteile vom 13.03.1996 - VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315; vom 22.04.1998 - XI R 59/97, BFH/NV 1998, 1216; vom 28.08.2014 - V R 22/14, Rz 19; in BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 22, und vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 36).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst (z.B. BFH-Urteile vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BFHE 252, 401, BStBl II 2016, 335, Rz 20; vom 19.08.2004 - VI R 103/01, BFH/NV 2005, 48, und vom 02.12.2005 - VI R 63/03, BFHE 212, 118, BStBl II 2006, 329) und zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Urteil vom 09.07.2013 - IX R 21/12, Rz 14; Schmidt/Krüger, EStG, 38. Aufl., § 9 Rz 95).
  • FG Thüringen, 11.05.2017 - 1 K 408/15

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung: notwendige Unterkunftskosten i.S.

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    Ebenso wenig hat die Vorinstanz festgestellt, dass die Klägerin durch ihre Tätigkeit in dem Forschungsprojekt die Grundlage für eine zukünftige Beschäftigung schaffen wollte (s. dazu Thüringer FG, Urteil vom 11.05.2017 - 1 K 408/15, EFG 2017, 1152).
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

    Auszug aus BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18
    (3) Das FG hat auch nicht festgestellt, dass die Tätigkeit der Klägerin im Rahmen des Forschungsprojekts Teil ihrer Habilitation war und die Aufwendungen für die Wohnung in X daher unter diesem Gesichtspunkt als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sein könnten (s. dazu Senatsurteile vom 07.08.1967 - VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 59/97

    Reisekosten bei nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit

  • BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67

    Anerkennung von Habilitationskosten eines wissenschaftlichen Assistenten als

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 48/07

    Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung eines Selbstständigen - Obergrenze

  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Zwar sind Unterkunftskosten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Regelungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar, selbst wenn die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt sind (Senatsurteile vom 16.11.2017 - VI R 31/16, BFHE 260, 143, BStBl II 2018, 404, Rz 22; vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 36, und vom 23.10.2019 - VI R 1/18, Rz 24).
  • FG Münster, 12.06.2019 - 7 K 57/18
    Das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, gegen das ein Revisionsverfahren (VI R 1/18) anhängig sei, betreffe einen anderen Fall, in dem eine Wohnung während des Mutterschutzes und der Elternzeit bei einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis beibehalten worden sei.

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 FGO insbesondere im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof bereits anhängige Revisionsverfahren VI R 1/18 zugelassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht