Rechtsprechung
BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Umzug - Veranlassung durch private Gründe - Transport von Arbeitsmitteln
- bdsr.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
Papierfundstellen
- BFHE 158, 28
- BB 1989, 2180
- DB 1989, 2257
- BStBl II 1989, 972
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Sie seien gegeben, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf bestehe und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht würden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).Eine berufliche Veranlassung ist anzunehmen, wenn objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden (z.B. Urteil in BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
- BFH, 28.10.1977 - VI R 194/74
Vereinfachungsregelung - Ansatz der AfA - Anlagegüter - Betriebsvermögen - …
Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Die streitbefangenen Aufwendungen sind damit nichtabziehbare Kosten der Lebensführung i.S. von § 12 Nr. 1 EStG (so auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 - insoweit nicht veröffentlicht - v. Bornhaupt, a.a.O., Rdnr. H 25; a.A. FG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 1986 VIII 327/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 61 (rkr);… Conradi in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 12 EStG Rdnr. 32). - FG Berlin, 06.10.1986 - VIII 327/85
Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Die streitbefangenen Aufwendungen sind damit nichtabziehbare Kosten der Lebensführung i.S. von § 12 Nr. 1 EStG (…so auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 1977 VI R 194/74 - insoweit nicht veröffentlicht - v. Bornhaupt, a.a.O., Rdnr. H 25; a.A. FG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 1986 VIII 327/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 61 (rkr);… Conradi in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 12 EStG Rdnr. 32). - BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86
Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des § …
Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Sie müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend nur zur Einnahmeerzielung genutzt werden (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356). - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob ein Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind Aufwendungen für seine Anschaffung nach dem Beschluß des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen.
- BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88
Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung
e) Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei einem nicht aus beruflichem Anlaß durchgeführten Umzug auch die durch den Transport von Arbeitsmitteln entstehenden (anteiligen) Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden (Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972). - BFH, 01.12.1993 - I R 61/93
Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei …
Da das Urteil des VI. Senats vom 21. Juli 1989 VI R 102/88 (BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972) die frühere Rechtsprechung nicht ausdrücklich einschränkt, ist davon auszugehen, daß die Ausführungen zur Beschränkung auf Transportkosten sachverhaltsbedingt waren. - BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Sonderbeiträge von Mandatsträgern an ihre Partei sind nur im Rahmen des § 10 b …
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen; sie müssen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zur Förderung des Berufs gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972).
- FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 332/98
Häusliches Arbeitszimmer bei einem Arbeitslosen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.03.2001 - VI B 190/00
Beschwerde - Umzugskosten - Werbungskosten - Steuerfreiheit - Einkünfte aus …
Soweit sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hinsichtlich der Umzugskosten gegen das kumulativ begründete Urteil wendet und die Frage als grundsätzlich bedeutsam aufwirft, ob anteilige Aufwendungen für den Transport von Gegenständen, die bei Gelegenheit eines privat veranlassten Umzuges zu Arbeitsmitteln umgewidmet werden, Werbungskosten darstellen, ist dies durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610, 612; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972). - FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
Ehegattenarbeitsverhältnisse; tatsächliche Durchführung; Beherrschender Einfluss …
Trifft dies zu, so sind die bei dem Umzug entstehenden Kosten für den Transport der gesamten Wohnungseinrichtung steuerlich zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BStBl II 1989, 972). - BFH, 26.05.2003 - VI B 13/03
WK-Abzug; Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung
Die Vorentscheidung weicht auch nicht von den Entscheidungen des BFH vom 21. Juli 1989 VI R 102/88 (BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972) und vom 8. November 1996 VI R 65/94 (BFHE 181, 484, BStBl II 1997, 207) ab, in denen überdies privat veranlasste Umzüge stattgefunden hatten. - FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 1 K 255/99
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag u. Kirchensteuer 199
Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 28. November 1977 GrS 2 - 3/77, BStBl II 1978, 105 ; Urteile vom 20. November 1979 VI R 25/78, BStBl II 1980, 75 ; vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BStBl II 1989, 972 ).