Rechtsprechung
   BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5234
BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87 (https://dejure.org/1990,5234)
BFH, Entscheidung vom 07.09.1990 - VI R 110/87 (https://dejure.org/1990,5234)
BFH, Entscheidung vom 07. September 1990 - VI R 110/87 (https://dejure.org/1990,5234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,5234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine Studienreise nach Polen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87
    Nach ständiger und höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/78, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) setze die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten voraus, daß die Reise ein konkretes und aktuelles berufliches Anliegen befriedige.

    Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen dagegen nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn derartige Kosten nicht objektiv ganz überwiegend durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

    Im Streitfall handelt es sich um eine typische Auslandsgruppenreise der Art, wie sie der Große Senat in der Entscheidung in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 behandelt hat.

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87
    Der Auffassung der Vorinstanz, daß diese an sich auf einen privaten Charakter der Reise hinweisenden Umstände durch die fachlichen Interessen der Reiseteilnehmer so stark überlagert gewesen seien, daß sie nicht mehr ins Gewicht fielen, kann jedoch nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).
  • BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92

    Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich

    Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen).
  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits

    Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht schon das Programm den Stempel des Privaten trägt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; siehe auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232).
  • BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87

    Aufwendungen, eines Steuerpflichtigen um in dem ausgeübten Beruf auf dem

    Der Senat hat im nicht veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78 (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 zur Polenreise von Rechtsreferendaren) die Würdigung des FG nicht beanstandet, daß der anläßlich einer USA-Reise erfolgte Besuch einer Stadtverwaltung, des Kapitols, des Supreme Court und der deutschen Botschaft nicht den speziellen beruflichen Bedürfnissen eines Gerichtsreferendars, sondern der Erweiterung dessen Allgemeinbildung gedient habe.
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 110/89

    Abzugsbegehren von Reiseaufwendungen

    Der Streitfall ist nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 7. Septemer 1990 VI R 110/87 (BFH/NV 1991, 232) zugrunde lag.
  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine

    In derartigen Fällen führt auch die Unterstützung der Reise durch deutsche Justizbehörden (BFH-Urteil vom 22.01.1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612 zu Aufwendungen eines Juristen für eine Studienreise nach Japan), die behördliche Bescheinigung einer Dienstreise (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232), die Gewährung von staatlichen Reisegeldzuschüssen oder Dienstbefreiungen nicht zur Abziehbarkeit (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht