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BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsreferendars für eine Studienreise nach Polen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87
Nach ständiger und höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/78, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) setze die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten voraus, daß die Reise ein konkretes und aktuelles berufliches Anliegen befriedige.Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen dagegen nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn derartige Kosten nicht objektiv ganz überwiegend durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Streitfall handelt es sich um eine typische Auslandsgruppenreise der Art, wie sie der Große Senat in der Entscheidung in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 behandelt hat.
- BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als …
Auszug aus BFH, 07.09.1990 - VI R 110/87
Der Auffassung der Vorinstanz, daß diese an sich auf einen privaten Charakter der Reise hinweisenden Umstände durch die fachlichen Interessen der Reiseteilnehmer so stark überlagert gewesen seien, daß sie nicht mehr ins Gewicht fielen, kann jedoch nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
bb) Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu (Urteile vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 - Studienreisen eines Herstellers und Vertreibers von orthopädischen Hilfsmitteln;… vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93 - Türkeireise einer Berufsschullehrerin, die fast ausschließlich türkische Schülerinnen unterrichtet; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 - Steuerberater-Symposium auf der "Finnjet";… vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558;… vom 8. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100 - jeweils Studienreise eines Lehrers in die DDR; vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232;… vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240;… vom 14. Mai 1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653 - jeweils vom Dienstherrn genehmigte Auslandsstudienreise von Referendaren; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 - von der Hochschule genehmigte Auslandsstudienreise eines Geographieprofessors;… vom 2. März 1995 IV R 59/94, BFH/NV 1995, 959 - Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte in Sils Maria; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 - Englandreise einer Englischlehrerin;… vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681 - Israelreise einer Religionslehrerin mit dem Schulkollegium). - FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99
Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht schon das Programm den Stempel des Privaten trägt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; siehe auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232).
- BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92
Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich …
Nach bisheriger gerichtlicher Erfahrung ist bei Referendarreisen zu allgemeinen Informationszwecken auch in aller Regel ein nicht zu vernachlässigender touristischer Einschlag vorhanden gewesen (vgl. die Feststellungen zum Reiseverlauf, die den Senatsurteilen in BFH/NV 1992, 813 - Referendarreise nach Berlin - vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240 - Referendarreise nach Budapest - vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 - Referendarreise nach Polen - Beschluß vom 25. April 1986 VI B 41/85, BFH/NV 1986, 656 - Referendarreise nach Rom - sowie dem Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78, nicht veröffentlicht - NV - Referendarreise nach den USA - zugrunde lagen). - FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08
Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits …
Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht schon das Programm den Stempel des Privaten trägt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; siehe auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232). - BFH, 24.10.1991 - VI R 134/87
Aufwendungen, eines Steuerpflichtigen um in dem ausgeübten Beruf auf dem …
Der Senat hat im nicht veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 1980 VI R 80/78 (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232 zur Polenreise von Rechtsreferendaren) die Würdigung des FG nicht beanstandet, daß der anläßlich einer USA-Reise erfolgte Besuch einer Stadtverwaltung, des Kapitols, des Supreme Court und der deutschen Botschaft nicht den speziellen beruflichen Bedürfnissen eines Gerichtsreferendars, sondern der Erweiterung dessen Allgemeinbildung gedient habe. - BFH, 24.04.1992 - VI R 110/89
Abzugsbegehren von Reiseaufwendungen
Der Streitfall ist nicht anders zu beurteilen als der Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 7. Septemer 1990 VI R 110/87 (BFH/NV 1991, 232) zugrunde lag. - FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine …
In derartigen Fällen führt auch die Unterstützung der Reise durch deutsche Justizbehörden (BFH-Urteil vom 22.01.1993 VI R 64/91, BStBl II 1993, 612 zu Aufwendungen eines Juristen für eine Studienreise nach Japan), die behördliche Bescheinigung einer Dienstreise (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232), die Gewährung von staatlichen Reisegeldzuschüssen oder Dienstbefreiungen nicht zur Abziehbarkeit (…vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).