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   BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69   

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https://dejure.org/1972,254
BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69 (https://dejure.org/1972,254)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1972 - VI R 116/69 (https://dejure.org/1972,254)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1972 - VI R 116/69 (https://dejure.org/1972,254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pauschalzuweisungen - Betriebliche Pensionskasse - Gewährung des Freibetrag - Deckungskapital - Arbeitslohn der Leistungsempfänger

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 19; LStDV 1965 § 2 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zukunftsicherungs-Freibetrag in Ausnahmefällen auch für Ruhegeldempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 11
  • VersR 1973, 335
  • DB 1972, 2239
  • BStBl II 1972, 890
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.02.1954 - IV 331/53 U

    Besteuerung der mit laufenden Prämien erworbenen Renten - Besteuerung von

    Auszug aus BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69
    Der BFH habe in mehreren Urteilen entschieden, daß Zuwendungen, die dazu dienten, den Währungsschwund einer Pensionskasse auszugleichen, weder bei den aktiven Arbeitnehmern noch bei den Ruheständlern Arbeitslohn seien (Urteil IV 331/53 U vom 11. Februar 1954, BFH 58, 597, BStBl III 1954, 139, und Gutachten VI D 1/57 S vom 27. März 1958, BFH 66, 670, BStBl III 1958, 258).

    Das FG wird erforderlichenfalls auch zu prüfen haben, ob etwa ein Teil der Zuwendungen deshalb steuerfrei bleiben kann, weil er etwa noch der Wiederauffüllung des durch Währungsverluste zusammengeschmolzenen Kassenvermögens dient (vgl. BFH-Urteil IV 331/53 U, a. a. O., und BFH-Gutachten VI D 1/57 S, a. a. O.).

  • BFH, 27.03.1958 - VI D 1/57

    Einordnung der an ehemalige Arbeitnehmer der IG Farben gezahlten

    Auszug aus BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69
    Der BFH habe in mehreren Urteilen entschieden, daß Zuwendungen, die dazu dienten, den Währungsschwund einer Pensionskasse auszugleichen, weder bei den aktiven Arbeitnehmern noch bei den Ruheständlern Arbeitslohn seien (Urteil IV 331/53 U vom 11. Februar 1954, BFH 58, 597, BStBl III 1954, 139, und Gutachten VI D 1/57 S vom 27. März 1958, BFH 66, 670, BStBl III 1958, 258).

    Das FG wird erforderlichenfalls auch zu prüfen haben, ob etwa ein Teil der Zuwendungen deshalb steuerfrei bleiben kann, weil er etwa noch der Wiederauffüllung des durch Währungsverluste zusammengeschmolzenen Kassenvermögens dient (vgl. BFH-Urteil IV 331/53 U, a. a. O., und BFH-Gutachten VI D 1/57 S, a. a. O.).

  • BFH, 14.08.1964 - VI 125/63 U

    Versorgungsbezüge als Bezüge aus einem früheren Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69
    Die Bezüge aus der Ruhegeldkasse sind regelmäßig Leibrenten (vgl. Urteil des Senats VI 125/63 U vom 14. August 1964, BFH 80, 292, BStBl III 1964, 579, und Abschn. 167 Abs. 3 EStR 1967).
  • BFH, 02.08.1963 - VI 93/61 S

    Auswirkungen eines Fristablaufs an arbeitsfreiem Samstag bei der Einlegung eines

    Auszug aus BFH, 07.07.1972 - VI R 116/69
    Der Senat hat im Urteil VI 93/61 S vom 2. August 1963 (BFH 77, 452, BStBl III 1963, 485) entschieden, der Freibetrag nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LStDV sei an die Person des einzelnen Arbeitnehmers gebunden, sofern bei einer Zuwendung des Arbeitgebers an eine Pensionskasse der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Anteil einwandfrei ermittelt werden kann.
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04

    Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuwendung zu einem geldwerten Vorteil eines bestimmbaren Kreises aktiver oder ehemaliger Arbeitnehmer führt (vgl. § 8 Abs. 1 EStG, und BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 154/99

    Arbeitslohn bei Zuwendungen an Pensionskasse

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuwendung zu einem geldwerten Vorteil eines bestimmbaren Kreises aktiver oder ehemaliger Arbeitnehmer führt (vgl. § 8 Abs. 1 EStG und BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).

    a) So hat der erkennende Senat entschieden, dass Pauschalzuweisungen eines Arbeitgebers an eine betriebliche Pensionskasse zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Deckungskapitals Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer oder der Pensionäre sind, wenn die Beiträge zur Pensionskasse allein vom Arbeitgeber getragen werden und die Höhe der laufenden Beiträge versicherungsmathematisch nicht exakt kalkuliert wurde (Senatsurteil in BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).

  • BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04

    Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuwendung zu einem geldwerten Vorteil eines bestimmbaren Kreises aktiver oder ehemaliger Arbeitnehmer führt (vgl. § 8 Abs. 1 EStG und BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98

    Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer

    So hat der Senat entschieden, dass Pauschalzuweisungen eines Arbeitgebers an eine betriebliche Pensionskasse zur Abdeckung von Fehlbeträgen des Deckungskapitals Arbeitslohn der aktiven Arbeitnehmer oder der Pensionäre sind, wenn die Beiträge zu Pensionskassen allein vom Arbeitgeber getragen werden und die Höhe der laufenden Beiträge versicherungsmathematisch nicht exakt kalkuliert wurde (BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13

    Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer

    Auch die Art des zur Zukunftssicherung angewandten Deckungssystems (im Sinne eines Umlageverfahrens oder -wie im Streitfall im Hinblick auf die Altersleistungen- eines Kapitaldeckungsverfahrens nach dem System des individuellen Anwartschaftsdeckungsverfahrens mit Komponenten des Umlageverfahrens; Stauffer, Berufliche Vorsorge, 2. Aufl., Rn. 367 ff.; Helbling, Personalvorsorge und BVG, 8. Aufl., S. 403 ff; BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69; BStBl II 1972, 890) ist für die Qualifizierung der entsprechenden Beiträge als Arbeitslohn grundsätzlich nicht von Bedeutung (vgl. Thomas, Betriebliche Altersversorgung -BetrAV- 2008, 490, 492, zu II.1.b)bb).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

    Auch die Art des zur Zukunftssicherung angewandten Deckungssystems (im Sinne eines Umlageverfahrens oder -wie im Streitfall im Hinblick auf die Altersleistungen- eines Kapitaldeckungsverfahrens nach dem System des individuellen Anwartschaftsdeckungsverfahrens mit Komponenten des Umlageverfahrens; Stauffer, a.a.O., Rn. 286 ff.; Hebling, a.a.O., S. 403 ff; BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69; BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890) ist für die Qualifizierung der entsprechenden Beiträge als Arbeitslohn grundsätzlich nicht von Bedeutung (vgl. Thomas, Betriebliche Altersversorgung -BetrAV- 2008, 490, 492, zu II. 1. b bb).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 36/86

    Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S.

    Dies entspricht dem historisch gewachsenen Anwendungsbereich der Vorschrift, der Beiträge zur Zukunftssicherung mit Versicherungscharakter (insbesondere an Pensionskassen) umfaßt (RFH-Urteil vom 28. April 1926 VI A 400/25, RFHE 19, 91; BFH-Gutachten vom 27. März 1958 VI D 1/57 S, BFHE 66, 670, BStBl III 1958, 258; vom 14. August 1964 VI 125/63 U, BFHE 80, 292, BStBl III 1964, 579; vom 23. Februar 1966 VI 285/65, BFHE 85, 33; vom 7. Juli 1972 VI R 116/69, BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1580/05

    Umlageerhöhungen der Deutschen Bahn AG kein Arbeitslohn

    Eine Form ist die Unterhaltung einer betrieblichen Pensionskasse mit Rechtsansprüchen der Arbeitnehmer auf die satzungsmäßigen Leistungen, wobei nach deren Satzung die Aufbringung der Beiträge entweder dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern gemeinsam oder allein dem Arbeitgeber obliegt (BFH-Urteil vom 7. Juli 1972, VI R 116/69, BStBl II 1972, 890 ).

    Erwächst dem Kläger aus der Umlageerhöhung im Streitfall aber von vornherein kein Vorteil, kann die Zuwendung des Arbeitgebers - wie dargelegt - auch nicht darin gesehen werden, dass die Erhöhung der Umlage der Sicherung sowohl fälliger als auch künftiger Versorgungsleistungen dient, indem sie das umlagefinanzierte System stützt und weiterhin zu erbringende Leistungen überhaupt erst ermöglicht (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 1972, VI R 116/69, BStBl II, 1972, 890 ).

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07

    Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn

    Auch die Art des zur Zukunftssicherung angewandten Deckungssystems (im Sinne eines Umlageverfahrens oder --wie im Streitfall-- eines Kapitaldeckungsverfahrens nach dem System des individuellen Anwartschaftsdeckungsverfahrens mit Komponenten des Umlageverfahrens; Stauffer, a.a.O., Rn. 286 ff.; Hebling, a.a.O., S. 403 ff; BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69; BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890) ist für die Qualifizierung der entsprechenden Beiträge als Arbeitslohn grundsätzlich nicht von Bedeutung (vgl. Thomas, Betriebliche Altersversorgung --BetrAV-- 2008, 490, 492, zu II. 1. b bb).

    b) Eine Aufteilung nach der Zahl der gesicherten Arbeitnehmer, zu denen auch Ruhegehaltsempfänger gehören (BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69,BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890), ist im Streitfall (als ultima ratio --wie es die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3 LStDV vorsieht--) schon deshalb nicht durchführbar, weil dem erkennenden Senat die hierfür erforderlichen Tatsachen nicht bekannt sind und auch nicht erwartet werden kann (nach den Telefonaten, die der Berichterstatter mit einer Beschäftigten der Pensionskasse der O-Bank geführt hat), dass die Pensionskasse der O-Bank diese Tatsachen dem FG mitteilen wird.

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Auch die Art des zur Zukunftssicherung angewandten Deckungssystems (im Sinne eines Umlage- oder eines Kapitaldeckungsverfahrens; BFH-Urteil vom 7. Juli 1972 VI R 116/69; BFHE 107, 11, BStBl II 1972, 890) ist für die Qualifizierung der entsprechenden Beiträge als Arbeitslohn grundsätzlich nicht von Bedeutung (vgl. Thomas, Betriebliche Altersversorgung -BetrAV- 2008, 490, 492, zu II. 1. b bb).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • FG Hessen, 17.09.1999 - 10 K 1807/97

    Lohnsteuerliche Behandlung eines Bundeszuschusses an die

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03

    Kein Arbeitslohn bei Ausgleichszahlungen eines aus der VBL ausscheidenden

  • FG München, 29.10.2004 - 8 K 1587/03

    Gegenwertzahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als

  • BFH, 13.06.2013 - VI R 1/11

    Arbeitslohnqualität einer Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Verbesserung der

  • FG Köln, 03.06.2004 - 15 K 802/03

    Ausgleichsbetrag des Arbeitgebers bei Umstellung der Zusatzversorgung kein

  • BFH, 29.04.1991 - VI R 61/88

    Leistungen an eine Pensionskasse sind bei einer Barlohnumwandlung nicht

  • BFH, 15.07.1977 - VI R 109/74

    Arbeitgeberleistungen an eine nicht rechtsfähige Versorgungseinrichtung können

  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 11 K 202/07

    Einordnung von Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse als

  • FG Köln, 04.12.2002 - 5 V 5261/02

    Sanierungsgeld kein Arbeitslohn

  • FG Baden-Württemberg, 07.02.2000 - 12 K 86/98

    Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Verwaltungskosten für eine rechtlich

  • FG München, 26.03.1996 - 5 K 2271/93

    Besteuerung einer Zusatzrente; Abgrenzung von Versorgungsbeztug und Leibrente;

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