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   BFH, 08.07.1988 - VI R 118/86   

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https://dejure.org/1988,8219
BFH, 08.07.1988 - VI R 118/86 (https://dejure.org/1988,8219)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1988 - VI R 118/86 (https://dejure.org/1988,8219)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1988 - VI R 118/86 (https://dejure.org/1988,8219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Auslandreise als Berufsfortbildungskosten oder als Kosten der allgemeinen Lebensführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 08.07.1988 - VI R 118/86
    Es hat sich dabei auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) bezogen und den vorliegenden Sachverhalt von dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) abgegrenzt, das den Fall eines Geographie-Professors behandelte, der an einer allgemeinen Erlebnisreise teilgenommen hatte.

    Diese Abgrenzung hat das FG hier nicht in zutreffender Weise gefunden, denn die vorgenommene Wertung entspricht nicht den Grundsätzen des Großen Senats des BFH in dem Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213.

  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 08.07.1988 - VI R 118/86
    Es hat sich dabei auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) bezogen und den vorliegenden Sachverhalt von dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) abgegrenzt, das den Fall eines Geographie-Professors behandelte, der an einer allgemeinen Erlebnisreise teilgenommen hatte.
  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Auszug aus BFH, 08.07.1988 - VI R 118/86
    Sie dienen dazu, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 1980 VI R 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    bb) Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu (Urteile vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386 - Studienreisen eines Herstellers und Vertreibers von orthopädischen Hilfsmitteln; vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93 - Türkeireise einer Berufsschullehrerin, die fast ausschließlich türkische Schülerinnen unterrichtet; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19 - Steuerberater-Symposium auf der "Finnjet"; vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558; vom 8. August 1991 VI R 161/87, BFH/NV 1992, 100 - jeweils Studienreise eines Lehrers in die DDR; vom 7. September 1990 VI R 110/87, BFH/NV 1991, 232; vom 24. Oktober 1991 VI R 134/87, BFH/NV 1992, 240; vom 14. Mai 1993 VI R 29/92, BFH/NV 1993, 653 - jeweils vom Dienstherrn genehmigte Auslandsstudienreise von Referendaren; vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575 - von der Hochschule genehmigte Auslandsstudienreise eines Geographieprofessors; vom 2. März 1995 IV R 59/94, BFH/NV 1995, 959 - Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte in Sils Maria; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 - Englandreise einer Englischlehrerin; vom 29. November 2006 VI R 36/02, BFH/NV 2007, 681 - Israelreise einer Religionslehrerin mit dem Schulkollegium).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 9/89

    Private Veranlassung einer Auslandsgruppenreise - Hinausgehen des Interesses an

    Berufsfortbildungskosten können u. a. Aufwendungen für die Teilnahme an einer beruflich bedingten Fortbildungsveranstaltung, auch eine Gruppenreise bzw. Auslandsreise sein (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93, und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).

    Der Streitfall ist ebenso zu beurteilen wie der Sachverhalt, der dem Senatsurteil in BFH/NV 1989, 93 zugrunde lag.

    Den persönlichen Erlebniswert jener Reise hat der Senat in seiner Entscheidung in BFH/NV 1989, 93 als erheblich angesehen; der von der Vorinstanz angeführte Grund, die Reise habe für die Lehrerin die Möglichkeit eröffnet, aufgrund eigenen Erlebens den Unterricht an den türkischen Schülern noch bessern zu gestalten, wurde dagegen als nicht sachentscheidend gewertet.

  • BFH, 24.04.1992 - VI R 110/89

    Abzugsbegehren von Reiseaufwendungen

    Die auf einer derartigen Reise gewonnenen Informationen und Eindrücke dienen allenfalls der allgemeinen beruflichen Bildung, die als solche einen unmittelbaren beruflichen Zusammenhang nicht begründen kann (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter C. II. 1. a; Senatsurteil vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93, sowie das beiliegende Urteil vom heutigen Tag VI R 9/89 - Türkei-Reise von Lehrern, die türkische Schüler unterrichten -).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 3469/97

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines Arztes für

    Sie dienen dazu, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93, m. w. N.).
  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 291/98

    Aufwendungen einer Sprachlehrerin in den neuen Bundesländern für Sprachreisen

    Berufsfortbildungskosten können unter anderem auch Aufwendungen für die Teilnahme an einer beruflich bedingten Fortbildungsveranstaltung, so auch an einer Gruppenreise bzw. Auslandsreise oder an einer Auslandssprachreise sein (Urteil des BFH vom 8. Juli 1988 VI R 118/86, BFH/NV 1989, 93).
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