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   BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70   

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BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70 (https://dejure.org/1971,948)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1971 - VI R 12/70 (https://dejure.org/1971,948)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1971 - VI R 12/70 (https://dejure.org/1971,948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 238
  • BStBl II 1972, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.1962 - VI 75/61 U

    Abzug der Fahrtkosten von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70
    Die Auffassung des Steuerpflichtigen lasse sich nicht auch damit begründen, daß der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner früheren Rechtsprechung davon ausgegangen sei, die 40-km-Grenze gelte nicht, wenn der Arbeitnehmer zwei Arbeitsverhältnisse habe (vgl. Entscheidung VI 75/61 U vom 23. Februar 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 510 - BFH 74, 510 -, BStBl III 1962, 191).

    Im Einklang mit der Überlegung, daß die Entfernungsbegrenzung nur für Regelfälle gelten solle, hat der BFH in den Urteilen VI 2/59 U vom 17. April 1959 (BFH 68, 643, BStBl III 1959, 245) und VI 75/61 U vom 23. Februar 1962 (a.a.O.) entschieden, daß die Begrenzung für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen mit Arbeitsstätten an verschiedenen Orten stehen, nicht gilt.

  • BFH, 16.05.1958 - VI 33/58 U

    Abzugsfähigkeit der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu

    Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70
    Die Entfernungsbegrenzung hat der BFH im Urteil VI 33/58 U vom 16. Mai 1958 (BFH 67, 81, BStBl III 1958, 303) als sinngemäße und rechtlich einwandfreie Auslegung der §§ 9 Nr. 4 in Verbindung mit 12 Nr. 1 EStG bezeichnet.
  • BFH, 17.04.1959 - VI 2/59 U

    Berücksichtigung der Fahrtkosten eines Arbeitnehmers mit mehreren

    Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70
    Im Einklang mit der Überlegung, daß die Entfernungsbegrenzung nur für Regelfälle gelten solle, hat der BFH in den Urteilen VI 2/59 U vom 17. April 1959 (BFH 68, 643, BStBl III 1959, 245) und VI 75/61 U vom 23. Februar 1962 (a.a.O.) entschieden, daß die Begrenzung für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen mit Arbeitsstätten an verschiedenen Orten stehen, nicht gilt.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 17.12.1971 - VI R 12/70
    Gegenstand der Auslegung ist der im Gesetz zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - 2 BvL 11/59, 11/60 vom 17. Mai 1960, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 11 S. 126 - BVerfGE 11, 126 -).
  • BFH, 12.02.2020 - VI R 42/17

    Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen

    Der Senat hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 17.12.1971 - VI R 12/70 (BFHE 104, 238) dargelegt, dass der Gesetzgeber bei der Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. vom Normalfall ausgegangen sei, dass dem Arbeitnehmer täglich Aufwendungen für zwei beruflich veranlasste Fahrten, für die Hinfahrt zur Arbeitsstätte und für die Rückfahrt von der Arbeitsstätte, entstünden.
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 7 K 4440/10

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Der BFH hat in dieser Entscheidung unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 12/70 (BFHE 104, 238) dargelegt, dass der Gesetzgeber bei der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG vom Normalfall ausgegangen sei, dass dem Arbeitnehmer täglich Aufwendungen für zwei beruflich veranlasste Fahrten, für die Hinfahrt zur Arbeitsstätte und für die Rückfahrt von der Arbeitsstätte, entstehen.
  • BFH, 26.07.1978 - VI R 16/76

    Bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs nur zu einer Hinfahrt oder nur zu einer

    Bei der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ging der Gesetzgeber vom Normalfall aus, daß dem Arbeitnehmer täglich Aufwendungen für zwei beruflich veranlaßte Fahrten, für die Hinfahrt zur Arbeitsstätte und für die Rückfahrt von der Arbeitsstätte, entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 12/70, BFHE 104, 238).
  • BFH, 31.10.1973 - VI R 66/73
    Der Senat hat schon im Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 12/70 (BFHE 104, 238 ) entschieden, daß die Sonderregelung der 40-km-Grenze dann nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer erst nach einer oder mehreren Übernachtungen am Arbeitsort an seinen Wohnort zurückkehrt.
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