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   BFH, 20.09.1977 - VI R 124/75   

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https://dejure.org/1977,1277
BFH, 20.09.1977 - VI R 124/75 (https://dejure.org/1977,1277)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1977 - VI R 124/75 (https://dejure.org/1977,1277)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1977 - VI R 124/75 (https://dejure.org/1977,1277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Körperschaft des öffentlichen Rechts - Unternehmerische Tätigkeit - Einrichtung - Geschäftsjubiläum - Zuwendungen an Arbeitnehmer - Steuerfreiheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Geschäftsjubiläum bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG (1971) § 3 Nr. 52; LStDV (1971) § 5 Abs. 1, 2

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 460
  • BStBl II 1978, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.06.1969 - VI R 190/67

    Geschäftsjubiläum - Öffentlich-rechtlichen Körperschaft - Eigenbetrieb -

    Auszug aus BFH, 20.09.1977 - VI R 124/75
    Die vorstehend vertretene Auffassung stimmt im Ergebnis mit dem Urteil des Senats vom 26. Juni 1969 VI R 190/67 (BFHE 97, 8, BStBl II 1969, 747) überein.
  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 183/94

    Erhebung von Lohn- und Kirchensteuer auf Jubiläumsgelder ; Jubiläumszuwendungen

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  • BFH, 19.09.1997 - VI R 32/97

    Geschäftsjubiläum einer Gewerkschaft

    Zuwendungen an ihre Arbeitnehmer aus Anlaß ihres Jubiläums können deshalb steuerfrei sein (Änderung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 20. September 1977 VI R 124/75, BFHE 123, 460, BStBl II 1978, 60).

    Es entschied, abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem Urteil vom 20. September 1977 VI R 124/75 (BFHE 123, 460, BStBl II 1978, 60) könne ein Geschäftsjubiläum i.S. des § 3 Abs. 2 LStDV 1990 auch ein Arbeitgeber begehen, der --wie z.B. eine Gewerkschaft-- nicht gewinnorientiert tätig sei.

    Der Senat weicht mit der vorstehenden Auffassung von seiner Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 123, 460, BStBl II 1978, 60 ab.

    Es hat sich nämlich seit dem Urteil in BFHE 123, 460, BStBl II 1978, 60, das vor zwanzig Jahren ergangen ist, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Art. 3 Abs. 1 GG eine Entwicklung vollzogen.

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