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   BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87   

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  • BFH, 21.10.2008 - VI B 111/07  

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer Terminsänderung trotz

    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass im finanzgerichtlichen Verfahren nur eine Tatsacheninstanz besteht (s. hierzu Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 91 FGO Rz 9) und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in mündlicher Verhandlung vorzutragen (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105; eingehend hierzu auch Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 577, insbesondere 582).
  • BFH, 29.10.2008 - VI B 41/08  

    Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung bei Verletzung der

    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das Finanzgericht (FG) im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105).
  • FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 398/08  

    Steuerhinterziehung - Geld im Ausland: „Gefühlte“ Steuerhinterziehung?

    Es besteht keine Möglichkeit, trotz des Fehlens erheblicher Gründe einem Antrag auf Terminsaufhebung oder Vertagung stattzugeben ( BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671, 673 , vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626 und vom 19. November 2001 IX B 42/01, BFH/NV 2002, 515, BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105).
  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03  

    Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten

    Wegen des prozessualen Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung hat die Terminsplanung des Gerichts jedoch in der Regel Vorrang (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1992 VI R 125/87, BFH/NV 1993, 105, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1994 - X B 159/94  
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