Rechtsprechung
BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
- Wolters Kluwer
Revision - Betriebliches KFZ - Private Nutzung - Einkommensteuer - Geldwerter Vorteil - Umsatzsteuer
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz; Aufteilung bei Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 8 Abs. 2 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
Private Nutzung eines Kfz durch mehrere Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
BFH widerspricht Finanzverwaltung bei privater Kfz-Nutzung - Steuerzahler-freundliche Entscheidung bei mehreren Nutzern und bei Kfz-Pool
- IWW (Kurzinformation)
Private Kfz-Nutzung - Steuerzahler-freundliche Entscheidung bei mehreren Nutzern und bei Kfz-Pool
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nutzungsvorteil eines Geschäftswagens
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Private Kfz-Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä. (3)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Listenpreismethode
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.04.2000 - 2 K 6070/98
- BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00
Papierfundstellen
- BFHE 199, 230
- NJW 2002, 2415
- NZA 2003, 604
- BB 2002, 1466
- DB 2002, 1586
- BStBl II 2003, 311
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00
Es liege in der Natur der typisierenden Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wenn in diesem Fall keine als Betriebsausgaben zu berücksichtigenden Ausgaben für das Fahrzeug mehr verblieben (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II. 4. b bb).Die Grenzen der Typisierung weiteten sich aus, wenn die Einzelfallgerechtigkeit --wie im Streitfall durch die Führung eines Fahrtenbuchs-- gegen die Typisierung durchgesetzt werden könne (Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II. 4. a).
- BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U
Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des …
Auszug aus BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00
Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er ein eigenes Kfz gleichen Typs halten würde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).
- BFH, 15.05.2018 - X R 28/15
Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte …
Grundlage der Bewertung des Nutzungsvorteils sind statistische Erhebungen, in welche die durchschnittlichen Gesamtkosten aller auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeuge eingegangen sind (BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311, unter II.2.a). - BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des …
Stehen Kraftfahrzeuge lediglich als Poolfahrzeuge zur Verfügung und sind diese --anders als in dem durch Senatsurteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00 (BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311) entschiedenen Fall-- auch nicht einem oder mehreren Arbeitnehmern konkret zugeordnet und ihnen (anteilig) auch zur privaten Nutzung überlassen, so kann nach den vorgenannten Rechtsgrundsätzen ein geldwerter Vorteil nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gestützt werden. - BFH, 09.11.2017 - III R 20/16
Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs - Schätzung des …
Grundlage dieser Bewertung des Nutzungsvorteils sind statistische Erhebungen, in welche die durchschnittlichen Gesamtkosten aller auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeuge eingegangen sind (BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311, unter II.2.a).
- BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08
Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung
Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. Nolte in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1203b a.E.;… Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 162c;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967). - BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06
Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen …
Die Auffassung der Kläger, die Nutzung eines betrieblichen PKW für mehrere Betriebe müsse wie die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer nach dem BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00 (BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311) zu einer Aufteilung führen, greift nicht durch. - FG Saarland, 19.10.2011 - 2 K 1123/09
Mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung bei mehreren dem …
Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BStBl II 2003, 311; BFH vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (…vgl. BFH vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967). - FG Düsseldorf, 06.09.2002 - 16 K 2797/00
Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrtenbuch; Kostendeckelung; Billigkeitsregel - Nicht …
Nachdem der Gesetzgeber mit der ab 1996 geltenden o.a. Neuregelung typisierend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.2.2000 III R 59/98, BStBl I 2000, 273) die vor 1996 im Verwaltungswege als eine von mehreren Methoden angebotene Ein-Prozent- (Schätzungs-)Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zum zugleich primären und subsidiären Regelmaßstab für die private Kraftfahrzeugnutzung erhoben hat (zur Rechtfertigung dieser Schätzungsmethode vgl. BFH-Urteil vom 15.5.2002 VI R 132/00, Deutsches Steuerrecht 2002, 1127 , zugleich Rechtsprechungsdatei Juris; unter II.2.a)), bleibt es beiden Beteiligten im Hinblick auf die Einkommensteuer grundsätzlich verwehrt, davon abzugehen, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist und deshalb § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht durchgreift. - FG Düsseldorf, 10.10.2002 - 16 K 2797/00
Umfang der Einkommensteuer bei der zu berücksichtigenden privaten …
Nachdem der Gesetzgeber mit der ab 1996 geltenden o.a. Neuregelung typisierend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.2.2000 III R 59/98, BStBl I 2000, 273) die vor 1996 im Verwaltungswege als eine von mehreren Methoden angebotene Ein-Prozent- (Schätzungs-)Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zum zugleich primären und subsidiären Regelmaßstab für die private Kraftfahrzeugnutzung erhoben hat (zur Rechtfertigung dieser Schätzungsmethode vgl. BFH-Urteil vom 15.5.2002 VI R 132/00, Deutsches Steuerrecht 2002, 1127, zugleich Rechtsprechungsdatei Juris; unter II.2.a)), bleibt es beiden Beteiligten im Hinblick auf die Einkommensteuer grundsätzlich verwehrt, davon abzugehen, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist und deshalb § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht durchgreift. - FG Hamburg, 23.11.2006 - 5 K 2/05
Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
Zwar wäre der geldwerte Vorteil unter mehreren Arbeitnehmern aufzuteilen, wenn das Fahrzeug mehreren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen worden wäre (vgl. BFH, Urteil vom 15.05.2002, VI R 132/00, BFHE 199, 230 , BStBl II 2003, 311 ).