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   BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86   

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https://dejure.org/1991,1741
BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86 (https://dejure.org/1991,1741)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1991 - VI R 132/86 (https://dejure.org/1991,1741)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - VI R 132/86 (https://dejure.org/1991,1741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 363
  • BB 1991, 1243
  • BB 1991, 827
  • DB 1991, 1052
  • BStBl II 1991, 408
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 119/77

    PKW-Fahrten eines Arbeitnehmers mit ständig wechselnden Einsatzstellen zu einem

    Auszug aus BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86
    Der vorliegende Streitfall sei mit dem vom Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 119/77 (BFHE 131, 62, BStBl II 1980, 653) entschiedenen Fall wirtschaftlich vergleichbar, da der Kläger durch entsprechende Wohnsitznahme die Höhe der Fahrtaufwendungen zwischen Wohnung und Dienststelle selbst habe bestimmen können.
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen auch dann vor, wenn die

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408) klargestellt, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG die Anwendung der gesetzlichen Pauschbeträge für die Fahrten mit dem eigenen Kraftwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von weiteren Voraussetzungen, etwa der Erbringung einer Arbeitsleistung, abhängig mache.

    Hierbei ist nicht erforderlich, dass die regelmäßige Arbeitsstätte zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes angefahren wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408).

  • BFH, 20.03.1992 - VI R 10/91

    Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

    Daß Fahrten, die sich als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen, generell der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG der Höhe nach unterliegen, hat der Senat auch in den Urteilen vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408) und vom 20. Dezember 1991 VI R 116/89 (BFHE 166, 292, BStBl II 1992, 308) bekräftigt.
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 105/89

    Werbungskosten durch Zwischenheimfahrten bei mehrwöchigen Dienstreichen

    Gleiches gilt nach dem Urteil des Senats vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408), wenn z. B. die von der Wohnung aus angefahrene regelmäßige Arbeitsstätte nur Zwischenstation ist, um das eigene Kfz für eine Dienstreise gegen ein Dienstfahrzeug auszutauschen und für die Dienstreise benötigte Gegenstände umzuladen.
  • BFH, 20.12.1991 - VI R 116/89

    Die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber zu Fahrten zwischen Wohnung und

    Der Senat liegt damit auf der Linie seines Urteils vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408), in welchem er eine Fahrt eines Arbeitnehmers mit dem eigenen Kfz von der Wohnung zur Arbeitsstätte auch dann den Regeln des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterworfen hatte, wenn die Fahrt dazu diente, an der Arbeitsstätte das eigene Kfz für eine Dienstreise gegen ein Dienstfahrzeug auszutauschen und für die Dienstreise benötigte Gegenstände umzuladen.
  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 575/03

    Beanspruchung einer Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z. B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03

    Anspruch auf eine Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z.B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2004 - 7 K 528/03

    Anspruch auf die Entfernungspauschale bei von dem Arbeitgeber veranlassten

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z.B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 31/02

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen auch dann vor, wenn die

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408) klargestellt, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG die Anwendung der gesetzlichen Pauschbeträge für die Fahrten mit dem eigenen Kraftwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von weiteren Voraussetzungen, etwa der Erbringung einer Arbeitsleistung, abhängig mache.
  • FG Hessen, 23.06.1999 - 9 K 3435/95

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Fortbildung; Pauschbetrag;

    Diese Auslegung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 18.01.1991 VI R 132/86 (BStBl. II 1991, 408).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2004 - 7 K 420/03

    Voraussetzungen für die Beanspruchung einer Entfernungspauschale ; Abziehbarkeit

    Dementsprechend ist es mit dem Typus "Arbeitsstätte" vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn stets nur aufsucht, um z.B. nach Austausch des eigenen Kfz gegen ein Dienstfahrzeug von dort aus auswärtige Einsatzstellen aufzusuchen, oder wenn der Betrieb des Arbeitgebers morgens oder abends nur aufgesucht wird, um die täglichen Aufträge entgegenzunehmen, Bericht zu erstatten und über die am Tage und in der Nacht durchgeführten Aufträge abzurechnen (BFH, Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86, BStBl II 1991, 408; a.a.O., BStBl II 1994, 422).
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