Rechtsprechung
| BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Inanspruchnahme des Arbeitgebers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer keine Ermessensentscheidung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 144, 217
- BB 1985, 2154
- BStBl II 1985, 660
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 21.02.1992 - VI R 141/88
Örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-Finanzamts
Das vom FG angeführte BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82 (BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660), welches das Erfordernis einer Ermessensentscheidung verneint habe, sei nicht einschlägig.Demgegenüber ist in Fällen wie dem vorliegenden bei zu veranlagenden Arbeitnehmern die Nachforderung durch - ggf. geänderten - Einkommensteuerbescheid geltend zu machen (BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660).
Allen diesen Fällen ist ebenso wie dem Fall der Nacherhebung von Steuern durch erstmaligen oder geänderten Einkommensteuerbescheid (BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660) gemeinsam, daß in den betreffenden Bescheiden die zu erstattenden oder nachzufordernden Beträge nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers zu ermitteln sind und es nicht lediglich darum geht, dem gesetzgeberischen Zweck des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens zu entsprechen, durch den Abzug an der Quelle den schnellen Eingang der Lohnsteuer in einem vereinfachten Verfahren sicherzustellen.
- FG München, 22.06.2005 - 10 K 1822/03
Einwendungen gegen die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstelle des …
Das Auswahlermessen gemäß § 42d Abs. 3 EStG gilt nur im Lohnsteuerverfahren (Vorauszahlungsverfahren), nicht aber wenn es um die Geltendmachung der Jahressteuerschuld geht; die Fassung des Gesetzes ist insoweit irreführend (BFH-Urteil vom 17 Mai 1985, VI R 137/82, BStBl II 1985, 660 ; FG München, Urteil vom 15.05.2003 - 11 K 2986/02, EFG 2003, 1281 m.w.N.;… Eisgruber in Kirchhof, EStG , Kompakt-Kommentar, 5. Aufl. 2005, § 42d Rdnr. 40 m.w.N.;… Schmidt / Drenseck, EStG , 24. Aufl. 2005, § 42d Rdnr. 24).Erst bei der der Steuerfestsetzung nachfolgenden Verwirklichung des Steueranspruchs (§§ 218 ff. AO ) stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer wegen der nicht vorschriftsmäßigen Anmeldung der Lohnsteuerbeträge in Anspruch genommen werden darf (BFH-Urteile in BStBl II 1985, 660 …und vom 1. April 1999 VII R 51/98, BFH/NV 2000, 46, 48).
Soweit sich die Kläger dagegen wenden, dass der Kläger für die Lohnsteuer auf die private Kfz-Nutzung ermessensfehlerhaft anstelle des Arbeitgebers L in Anspruch genommen wird, müssen sie diese Einwendungen gegen Abrechnungsbescheide vorbringen (BFH-Urteile in BStBl II 1985, 660 und in BFH/NV 2000, 46, 48).
Eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers scheidet aber (auch nach Ablauf des Kalenderjahres) dann aus, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten hat und dem Arbeitnehmer unbekannt ist, dass die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet und abgeführt worden ist (BFH-Urteil in BStBl II 1985, 660 : Umkehrschluss aus § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG ; FG München, Urteil in EFG 2003, 1281 m.w.N.;… Schmidt / Drenseck, EStG , 24. Aufl. 2005, § 42d Rdnr. 19).
- BFH, 19.04.1989 - X R 3/86
Steuerhinterziehung durch Geschäftsführer einer Personengesellschaft
- FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - 4 K 2068/06
Zu den Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private …
Das Auswahlermessen gemäß § 42d Abs. 3 EStG gilt nur im Lohnsteuerverfahren (Vorauszahlungsverfahren), nicht aber wenn es um die Geltendmachung der Jahressteuerschuld geht; die Fassung des Gesetzes ist insoweit irreführend (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985, VI R 137/82, BStBl II 1985, 660; Finanzgericht München, Urteile vom 15. Mai 2003, 11 K 2986/02 , EFG 2003, 1281 m.w.N., sowie vom 22. Juni 2005, 10 K 1822/03, Haufe-Index 1479779,Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. April 2008, 4 K 2186/04, n.v.;… Eisgruber in Kirchhof, EStG, Kompakt-Kommentar, 8. Aufl. 2008, § 42d Rdnr. 41 ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl. 2008, § 42d Rz 24).b) Erst bei der der Steuerfestsetzung nachfolgenden Verwirklichung des Steueranspruchs (§§ 218 ff. AO) stellt sich überhaupt die Frage, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer wegen der nicht vorschriftsmäßigen Anmeldung der Lohnsteuerbeträge in Anspruch genommen werden darf (BFH-Urteile vom 17. Mai 1985, VI R 137/82, a.a.O., …und vom 1. April 1999 VII R 51/98, BFH/NV 2000, 46, 48).
Folglich muss auch der Einwand einer Nettolohnvereinbarung mit dem früheren Arbeitgeber des Klägers gegen einen entsprechenden Abrechnungsbescheid vorgebracht werden (BFH-Urteile Urteil vom 17. Mai 1985, VI R 137/82, a.a.O., …und vom 1. April 1999 VII R 51/98, a.a.O.).
- BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 …
Denn der Senat hat bereits entschieden, dass diese Vorschrift trotz ihres irreführenden Wortlauts keine Auswirkungen auf das Veranlagungsverfahren hat (Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660). - FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07
Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d. …
Hieraus folgt, dass sowohl die erstmalige Einkommensteuerfestsetzung als auch der Erlass eines Einkommensteueränderungsbescheids - auch eines Arbeitnehmers - nicht im Ermessen des Finanzamts stehen (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660).Aus § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG ergibt sich daher auch nicht, dass das Wohnsitz-Finanzamt im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahren Ermessenserwägungen bezüglich der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstellen muss (BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 a.a.O. ;… vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 2004 VII B 257/03, BFH/NV 2004, 1513).
- BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Zuständigkeit für den Erlaß eines Lohnsteuernachforderungsbescheides
Mit dieser Begründung weicht der Senat nicht vom Urteil des VI. Senats vom 17. Mai 1985 VI R 137/82 (BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660) ab, wonach die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch Einkommensteuerbescheid keine Ermessensentscheidung ist. - BFH, 28.08.1991 - I R 3/89
Keine Bindung an dem Arbeitgeber erteilte Freistellungsbescheinigung gegenüber …
Durch die Formulierung in § 42 d Abs. 3 Satz 4 EStG wird nicht der Grundsatz eingeschränkt, demzufolge der Arbeitnehmer Schuldner der Steuer ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660). - BFH, 09.03.1990 - VI R 87/89
 
Ermessenserwägungen hierüber brauchte das FA selbst dann nicht anzustellen, wenn die Arbeitgeberin neben dem Kläger als Gesamtschuldnerin im Haftungswege in Anspruch genommen werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660, betreffend die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch Einkommensteuer-Änderungsbescheid;… Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl. 1989, § 42d Anm. 5 a). - BFH, 24.09.2008 - VI B 107/07
Zulassung der Revision bei objektiv willkürlicher oder greifbar gesetzeswidriger …
Dies gilt auch im Hinblick auf die vom Kläger im Klageverfahren vorgebrachte Nettolohnvereinbarung, durch die zwar eine Inanspruchnahme des Klägers für die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer, nicht aber der Ansatz der streitigen geldwerten Vorteile aus Bonuszahlungen und Aktienoptionen bei der Veranlagung des Klägers für die Streitjahre ausgeschlossen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434, unter II. 2. der Gründe;… Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl., § 42d Rz 19). - BFH, 10.10.2006 - VII B 30/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, LSt-Haftung
- BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07
Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer als gebundene …
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 916/09
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensbescheids bei Erhöhung des …
- BFH, 13.01.2011 - VI R 62/09
Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 …
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 832/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
- BFH, 13.01.2011 - VI R 64/09
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - keine …
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1577/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
- BFH, 19.04.1989 - X R 19/88
- FG München, 14.02.2008 - 15 K 779/05
Keine tarifliche Erhöhung der Einkommensteuer um das deutsche Kindergeld bei …
- FG München, 15.05.2003 - 11 K 2986/02
Keine Umdeutung von Einkommensteuerbescheiden in …
- FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 10 K 752/10
- BFH, 13.01.1989 - VI R 52/87
